Der Rat fasst jeweils mehrheitlich bei einer Gegenstimme ohne Stimmenthaltungen

 

zu a) im Rahmen der Schlussabwägung den abschließenden Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen gemäß vorliegender Zusammenstellung sowie

 

zu b) den Satzungsbeschluss für die Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 6 BauGB “Tüntjer Weg”. 


Herr Meyer führt aus, dass mit der Bauleitplanung entlang des Tüntjer Weges und des Leyer Weges Flächen für Wohnbauzwecke durch eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB festgesetzt werden. Durch die Satzung werde bestimmt, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegen gehalten werden könne, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

In der Zeit vom 04.09.2020 bis einschließlich 05.10.2020 habe der Entwurf der Bauleitplanung öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig seien die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt worden. Es seien keine Einwendungen von Bürgern eingegangen. Die Kompensation der Eingriffe erfolge im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren.

Eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen sowie der Entwurf der Satzung haben die Beigeordneten mit der Ladung und dem Beschlussvorschlag erhalten. Diese Zusammenstellung ist Bestandteil der Hauptniederschrift.