Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 71 VII NKomVG kann der Rat beschließen, dass neben Abgeordneten andere Personen, z.B. Mitglieder von kommunalen Beiräten, Mitglieder der Fachausschüsse werden. Diese Personen haben kein Stimmrecht.
a) Lt.
Richtlinie des Rates für die Bildung und Arbeit des Seniorenbeirates der
Gemeinde Ostrhauderfehn, § 2 Nr. 3 Satz 1, nimmt der Vorsitzende des
Seniorenbeirates als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Ausschusses
für Soziales und Ehrenamt teil.
Diese beratende Mitgliedschaft fällt kraft Amtes an Herrn Hartmut Kutschki.
Als Verhinderungsvertretung beschloss der Seniorenbeirat in seiner
konstituierenden Sitzung, Herrn Heinz-Hermann Prahm zu benennen
b) Lt.
Richtlinie des Rates für die Bildung und Arbeit des Seniorenbeirates der
Gemeinde Ostrhauderfehn, § 2 Nr. 3 Satz 3, nimmt ein zu benennendes Mitglied
des Seniorenbeirates als beratendes Mitglied an den Sitzungen des
Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Bauen teil. Eine
Verhinderungsvertretung ist zu bestimmen.
Der Seniorenbeirat beschloss in seiner konstituierenden Sitzung, Herrn Wilfried
Witt als beratendes Mitglied im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bauen zu
benennen.
Als Verhinderungsvertretung wurde Herr Hubert Fennen bestimmt.
Beschlussvorschlag:
Beschluss des Rates
a) über die Berufung des Herrn Hartmut Kutschki als beratendes Mitglied in den
Ausschuss für Soziales und Ehrenamt, sowie der Verhinderungsvertretung
Heinz-Hermann Prahm
b) über die Berufung des Herrn Wilfried Witt als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bauen, sowie der Verhinderungsvertretung Hubert Fennen