Betreff
Berufung ratsfremder Mitglieder in Fachausschüsse der Gemeinde gemäß § 71 VII NKomVG
Vorlage
BV/188/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 71 VII NKomVG kann der Rat beschließen, dass neben Abgeordneten andere Personen, z.B. Mitglieder von kommunalen Beiräten, Mitglieder der Fachausschüsse werden. Diese Personen haben kein Stimmrecht.

 

a)      Lt. Richtlinie des Rates für die Bildung und Arbeit des Seniorenbeirates der Gemeinde Ostrhauderfehn, § 2 Nr. 3 Satz 1, nimmt der Vorsitzende des Seniorenbeirates als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Ausschusses für Soziales und Ehrenamt teil.
Diese beratende Mitgliedschaft fällt kraft Amtes an Herrn Hartmut Kutschki.
Als Verhinderungsvertretung beschloss der Seniorenbeirat in seiner konstituierenden Sitzung, Herrn Heinz-Hermann Prahm zu benennen

b)      Lt. Richtlinie des Rates für die Bildung und Arbeit des Seniorenbeirates der Gemeinde Ostrhauderfehn, § 2 Nr. 3 Satz 3, nimmt ein zu benennendes Mitglied des Seniorenbeirates als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Bauen teil. Eine Verhinderungsvertretung ist zu bestimmen.
Der Seniorenbeirat beschloss in seiner konstituierenden Sitzung, Herrn Wilfried Witt als beratendes Mitglied im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bauen zu benennen.
Als Verhinderungsvertretung wurde Herr Hubert Fennen bestimmt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschluss des Rates

a) über die Berufung des Herrn Hartmut Kutschki als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales und Ehrenamt, sowie der Verhinderungsvertretung Heinz-Hermann Prahm

b) über die Berufung des Herrn Wilfried Witt als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bauen, sowie der Verhinderungsvertretung Hubert Fennen