Antragstext:
Das Ratsmitglied Dieter
Ertwiens-Buchwald hat für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der
Gemeinde Ostrhauderfehn mit Schreiben vom 15.08.2019 (hier eingegangen am
16.08.2019) die Neubesetzung der Fachausschüsse beantragt. Der Antrag ist als
Anlage beigefügt.
Gemäß § 71 Abs. 9
Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung
nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung
entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird.
Aufgrund der nicht
mehr bestehenden Gruppenzusammenarbeit SPD/Grüne entspricht die Zusammensetzung
der Fachausschüsse nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und
Gruppen im Rat.
Die Vorschriften für
eine Neubesetzung von Ausschüssen gelten nach § 71 Abs. 9 Satz 4 NKomVG für die
Bestimmung von Vertretern im Sinne des § 71 Abs. 6 NKomVG (dazu zählen auch die
Mitglieder des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der Gemeinde
Ostrhauderfehn Grundstücks GmbH) entsprechend.
Durch den
vorliegenden Antrag der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ sind die
gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neubesetzung der
Gesellschafterversammlung gegeben.
Somit muss auch hier
eine Neubesetzung wie beim VA und den Fachausschüssen, etc., erfolgen.
Gemäß § 71 Abs. 2
NKomVG ergibt sich folgende Verteilung der 11 Sitze in dem genannten Gremium:
SPD-Fraktion: 11
Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 4,84
Fraktion Bündnis 90
/ Die Grünen: 2 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,88
UWG-Fraktion: 6 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 2,64
CDU-Fraktion: 6
Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 2,64
Nach den
Ganzzahlenwerten stehen der SPD-Fraktion 4 Sitze, der Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen 0 Sitze sowie den Fraktionen UWG und CDU jeweils 2 Sitze zu. Die
Verteilung der verbleibenden drei Sitze ist nach den höchsten Restwerten
vorzunehmen. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (0,88) sowie die SPD-Fraktion
(0,84) erhalten mit den höchsten beiden Restwerten je einen der verbleibenden
Sitze. Über den letzten Sitz entscheidet das von der Ratsvorsitzenden zu
ziehende Los zwischen der UWG und der CDU (je 0,64).
Die jeweiligen
Mitglieder werden von den Fraktionen benannt.
Die neue
Sitzverteilung in der Gesellschafterversammlung (11 Ratsmitglieder):
SPD |
SPD |
SPD |
SPD |
SPD |
Grüne |
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UWG |
UWG |
Los |
CDU |
CDU |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt die vorstehend
erläuterte und in der vorstehenden Tabelle dargestellte Sitzverteilung und die
erfolgte Besetzung der Gesellschafterversammlung durch Beschluss fest.