Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn vom 15.08.2019, hier: Neubesetzung der Gesellschafterversammlung der Gemeinde Ostrhauderfehn Grundstücks-GmbH
Vorlage
AN/022/2019
Art
Anträge

Antragstext:

Das Ratsmitglied Dieter Ertwiens-Buchwald hat für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn mit Schreiben vom 15.08.2019 (hier eingegangen am 16.08.2019) die Neubesetzung der Fachausschüsse beantragt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird.

 

Aufgrund der nicht mehr bestehenden Gruppenzusammenarbeit SPD/Grüne entspricht die Zusammensetzung der Fachausschüsse nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat.

 

Die Vorschriften für eine Neubesetzung von Ausschüssen gelten nach § 71 Abs. 9 Satz 4 NKomVG für die Bestimmung von Vertretern im Sinne des § 71 Abs. 6 NKomVG (dazu zählen auch die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der Gemeinde Ostrhauderfehn Grundstücks GmbH) entsprechend.

 

Durch den vorliegenden Antrag der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neubesetzung der Gesellschafterversammlung gegeben.

 

Somit muss auch hier eine Neubesetzung wie beim VA und den Fachausschüssen, etc., erfolgen.

 

Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG ergibt sich folgende Verteilung der 11 Sitze in dem genannten Gremium:

 

SPD-Fraktion: 11 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 4,84

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: 2 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,88 
UWG-Fraktion: 6 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 2,64

CDU-Fraktion: 6 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 2,64

 

Nach den Ganzzahlenwerten stehen der SPD-Fraktion 4 Sitze, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 0 Sitze sowie den Fraktionen UWG und CDU jeweils 2 Sitze zu. Die Verteilung der verbleibenden drei Sitze ist nach den höchsten Restwerten vorzunehmen. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (0,88) sowie die SPD-Fraktion (0,84) erhalten mit den höchsten beiden Restwerten je einen der verbleibenden Sitze. Über den letzten Sitz entscheidet das von der Ratsvorsitzenden zu ziehende Los zwischen der UWG und der CDU (je 0,64).

 

Die jeweiligen Mitglieder werden von den Fraktionen benannt.

 

Die neue Sitzverteilung in der Gesellschafterversammlung (11 Ratsmitglieder):  

SPD

SPD

SPD

SPD

SPD

Grüne

 

 

 

 

 

 

UWG

UWG

Los
UWG/CDU

CDU

CDU

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat stellt die vorstehend erläuterte und in der vorstehenden Tabelle dargestellte Sitzverteilung und die erfolgte Besetzung der Gesellschafterversammlung durch Beschluss fest.