Antragstext:
Das Ratsmitglied
Dieter Ertwiens-Buchwald hat für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat
der Gemeinde Ostrhauderfehn mit Schreiben vom 15.08.2019 (hier eingegangen am
16.08.2019) die Neubesetzung des Hauptausschusses (= Verwaltungsausschusses)
beantragt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Gemäß § 71 Abs. 9
Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung
nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung
entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Diese Regelung gilt
gemäß § 75 Abs. 1 Satz 6 NKomVG auch für den Verwaltungsausschuss.
Aufgrund der nicht
mehr bestehenden Gruppenzusammenarbeit SPD/Grüne entspricht die Zusammensetzung
des Verwaltungsausschusses nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen
und Gruppen im Rat. Durch den vorliegenden Antrag der Fraktion „Bündnis 90 /
Die Grünen“ sind die gesetzlichen
Voraussetzungen für eine Neubesetzung des Verwaltungsausschusses gegeben.
In der
konstituierenden Sitzung am 09.11.2016 hat der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn
beschlossen, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode nicht um
2 zu erhöhen, sondern bei 6 Mitgliedern zu belassen.
Auf der Grundlage
der unter vorherigem Tagesordnungspunkt festgestellten Stärke der im Rat
bestehenden Fraktionen und Gruppen ist nunmehr die Sitzverteilung gemäß § 71
Abs. 2 Sätze 2 bis 7 und Abs. 3 NKomVG vorzunehmen und die Benennung der
Beigeordneten durchzuführen.
Die sich hierbei
ergebene Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung stellt der Rat gemäß § 71
Abs. 5 in Verbindung mit § 75 Abs. 1 NKomVG durch Beschluss fest.
Folgende Verteilung
der 6 Sitze im Verwaltungsausschuss ergibt sich nach vorstehendem Verfahren:
SPD- Fraktion: 11
Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 2,64
Fraktion Bündnis 90
/ Die Grünen: 2 Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,48
UWG-Fraktion: 6
Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,44
CDU-Fraktion: 6
Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,44
Nach den
Ganzzahlenwerten stehen der SPD 2 Sitze, den Grünen 0 Sitze sowie der UWG und
der CDU jeweils 1 Sitz zu. Die verbleibenden beiden Sitze werden nach dem
höchsten Restwert vergeben. Hiernach entfällt auf die SPD mit einem Restwert
von 0,64 und auf die Fraktion Grüne mit einem Restwert von 0,48 jeweils ein
weiterer Sitz.
Verwaltungsausschuss:
6 Sitze nach § 74 II
NKomVG + Bürgermeister
Bürgermeister: |
Harders |
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SPD |
SPD |
SPD |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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UWG |
CDU |
Grüne |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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2. Stellvertreter |
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/ - |
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Die UWD und die CDU dürfen jeweils 2 Stellvertreter benennen. Bei den Grünen entfällt diese Möglichkeit aufgrund der Fraktionsstärke von 2 Personen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 71 Abs. 5 in
Verbindung mit § 75 Abs. 1 NKomVG wird die sich durch die Neubesetzung des
Verwaltungsausschusses ergebende Sitzverteilung und
Ausschussbesetzung
wie vorstehend genannt festgestellt.
Hinweis: Stellvertreter/innen, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.