Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn vom 15.08.2019 auf Neubesetzung des Hauptausschusses
Vorlage
AN/018/2019
Art
Anträge

Antragstext:

 

Das Ratsmitglied Dieter Ertwiens-Buchwald hat für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn mit Schreiben vom 15.08.2019 (hier eingegangen am 16.08.2019) die Neubesetzung des Hauptausschusses (= Verwaltungsausschusses) beantragt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Diese Regelung gilt gemäß § 75 Abs. 1 Satz 6 NKomVG auch für den Verwaltungsausschuss.

 

Aufgrund der nicht mehr bestehenden Gruppenzusammenarbeit SPD/Grüne entspricht die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat. Durch den vorliegenden Antrag der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“  sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neubesetzung des Verwaltungsausschusses gegeben.

 

In der konstituierenden Sitzung am 09.11.2016 hat der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn beschlossen, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode nicht um 2 zu erhöhen, sondern bei 6 Mitgliedern zu belassen.

 

Auf der Grundlage der unter vorherigem Tagesordnungspunkt festgestellten Stärke der im Rat bestehenden Fraktionen und Gruppen ist nunmehr die Sitzverteilung gemäß § 71 Abs. 2 Sätze 2 bis 7 und Abs. 3 NKomVG vorzunehmen und die Benennung der Beigeordneten durchzuführen.

 

Die sich hierbei ergebene Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung stellt der Rat gemäß § 71 Abs. 5 in Verbindung mit § 75 Abs. 1 NKomVG durch Beschluss fest.

 

Folgende Verteilung der 6 Sitze im Verwaltungsausschuss ergibt sich nach vorstehendem Verfahren:

 

SPD- Fraktion: 11 Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 2,64

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: 2 Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,48

UWG-Fraktion: 6 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,44

CDU-Fraktion: 6 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,44

Nach den Ganzzahlenwerten stehen der SPD 2 Sitze, den Grünen 0 Sitze sowie der UWG und der CDU jeweils 1 Sitz zu. Die verbleibenden beiden Sitze werden nach dem höchsten Restwert vergeben. Hiernach entfällt auf die SPD mit einem Restwert von 0,64 und auf die Fraktion Grüne mit einem Restwert von 0,48 jeweils ein weiterer Sitz.

 

Verwaltungsausschuss:        

 

6 Sitze nach § 74 II NKomVG + Bürgermeister

 

Bürgermeister:

Harders

 

 

 

 

 

 

 

SPD

SPD

SPD

 

Mitglieder:

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UWG

CDU

Grüne

 

Mitglieder:

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

2. Stellvertreter

 

 

-       /  -

 

 

Die UWD und die CDU dürfen jeweils 2 Stellvertreter benennen. Bei den Grünen entfällt diese Möglichkeit aufgrund der Fraktionsstärke von 2 Personen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 71 Abs. 5 in Verbindung mit § 75 Abs. 1 NKomVG wird die sich durch die Neubesetzung des Verwaltungsausschusses ergebende Sitzverteilung und

Ausschussbesetzung wie vorstehend genannt festgestellt.

 

Hinweis: Stellvertreter/innen, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.