Antragstext:
Die CDU-Fraktion und die UWG-Fraktion
im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn haben mit Schreiben vom 18.02.2019 (beide
hier eingegangen am 19.02.2019) die Neubesetzung des Hauptausschusses und der
Fachausschüsse beantragt.
Gemäß § 71 Abs. 9
Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung
nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung
entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird.
Aufgrund der nicht
mehr bestehenden Zugehörigkeit des Ratsmitgliedes Siegfried Tanculski zur
Gruppe SPD/GRÜNE/Tanculski (jetzt Gruppe SPD/Grüne) entspricht die
Zusammensetzung auch der Vertreter des Rates in einigen sonstigen Gremien nicht
mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat.
Die Vorschriften für
eine Neubesetzung von Ausschüssen gelten nach § 71 Abs. 9 Satz 4 NKomVG für die
Bestimmung von Vertretern im Sinne des § 71 Abs. 6 NKomVG entsprechend. Durch
die vorliegenden Anträge der CDU-Fraktion und der UWG-Fraktion im Rat der Gemeinde
Ostrhauderfehn sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neubesetzung der
Vertreter in den folgenden betroffenen Verbänden gegeben.
Der Rat der Gemeinde
Ostrhauderfehn hat in der konstituierenden Sitzung am 09.11.2016 für die
folgenden Verbände und Gremien jeweils 2 Vertreter und Stellvertreter bestimmt:
-
Wasserversorgungsverband Overledingen
- Abwasserverband
Overledingen
- Kuratorium
Kindergarten Wolkenreiter
- Beirat
Kindergarten Ostrhauderfehn
- Beirat
Kinderkrippe „Wüppsteertjes“
Gemäß § 71 Abs. 2
NKomVG ergibt sich folgende Verteilung der 2 Sitze in den genannten Gremien:
Gruppe SPD/Grüne: 13
Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,04
CDU-Fraktion: 6
Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,48
UWG-Fraktion: 6
Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,48.
Nach den
Ganzzahlenwerten stehen der Gruppe SPD/Grüne 1 Sitz sowie der CDU-Fraktion und
der UWG-Fraktion jeweils 0 Sitze zu. Der verbleibende Sitz wird nach den
höchsten Restwerten (jeweils 0,48) vergeben. Es ist also zwischen der
UWG-Fraktion und der CDU-Fraktion jeweils das Los über den verbleibenden
zweiten Sitz durch die Ratsvorsitzende zu ziehen.
Bislang fielen
aufgrund des Vorabmandats jeweils beide Vertreter an die Gruppe
SPD/Grüne/Tanculski.
Die jeweiligen
Vertreter werden jeweils nach dem Losentscheid von den Fraktionen und Gruppen
benannt.
Gemäß Absatz 5 stellt
der Rat die vorstehend erläuterte und in den nachfolgenden Tabellen
dargestellte Sitzverteilung und die erfolgte Benennung durch Beschluss fest.
Nachfolgend sind in tabellarischer Übersicht die betroffenen Verbände und Gremien, sowie die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder dargestellt.
Wasserversorgungsverband: (§ 5 - Verbandsversammlung- 3 Vertreter und Stellvertreter, incl.
Bgm.)
SPD/Gr. |
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Los CDU/UWG |
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Lt. § 5 III VerbO |
Bürgermeister (stimmberechtigt) |
Allg. Vertreter des HVB |
Abwasserverband Overledingen: (§ 5 – Verbandsversammlung- 3 Vertreter und
Stellvertreter, incl. Bgm.)
SPD/Gr. |
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Los CDU/UWG |
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Lt. § 5 III VerbO |
Bürgermeister (stimmberechtigt) |
Allg. Vertreter des HVB |
Kuratorium Kindergarten Wolkenreiter: (§ 9 - Kuratorium- 3 Vertreter und Stellvertreter, incl. Bgm.)
SPD/Gr. |
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Los CDU/UWG |
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Lt § 9 I Betr.V |
Bürgermeister (stimmberechtigt) |
Allg. Vertreter des HVB |
Beirat Kindergarten Ostrhauderfehn: (2 Vertreter und Stellvertreter)
SPD/Gr. |
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Los CDU/UWG |
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Beirat Kinderkrippe „Wüppsteertjes“: (2 Vertreter und Stellvertreter)
SPD/Gr. |
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Los CDU/UWG |
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