Betreff
Neubestimmung von Vertretern im Sinne des § 71 VI NKomVG für verschiedene Verbände
Vorlage
AN/008/2019
Art
Anträge

Antragstext:


Die CDU-Fraktion und die UWG-Fraktion im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn haben mit Schreiben vom 18.02.2019 (beide hier eingegangen am 19.02.2019) die Neubesetzung des Hauptausschusses und der Fachausschüsse beantragt.

 

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird.

 

Aufgrund der nicht mehr bestehenden Zugehörigkeit des Ratsmitgliedes Siegfried Tanculski zur Gruppe SPD/GRÜNE/Tanculski (jetzt Gruppe SPD/Grüne) entspricht die Zusammensetzung auch der Vertreter des Rates in einigen sonstigen Gremien nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat.

 

Die Vorschriften für eine Neubesetzung von Ausschüssen gelten nach § 71 Abs. 9 Satz 4 NKomVG für die Bestimmung von Vertretern im Sinne des § 71 Abs. 6 NKomVG entsprechend. Durch die vorliegenden Anträge der CDU-Fraktion und der UWG-Fraktion im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neubesetzung der Vertreter in den folgenden betroffenen Verbänden gegeben.

 

Der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn hat in der konstituierenden Sitzung am 09.11.2016 für die folgenden Verbände und Gremien jeweils 2 Vertreter und Stellvertreter bestimmt:

 

- Wasserversorgungsverband Overledingen

 

- Abwasserverband Overledingen

 

- Kuratorium Kindergarten Wolkenreiter

 

- Beirat Kindergarten Ostrhauderfehn

 

- Beirat Kinderkrippe „Wüppsteertjes“

 

Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG ergibt sich folgende Verteilung der 2 Sitze in den genannten Gremien:

 

Gruppe SPD/Grüne: 13 Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,04

CDU-Fraktion: 6 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,48

UWG-Fraktion: 6 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,48.

 

Nach den Ganzzahlenwerten stehen der Gruppe SPD/Grüne 1 Sitz sowie der CDU-Fraktion und der UWG-Fraktion jeweils 0 Sitze zu. Der verbleibende Sitz wird nach den höchsten Restwerten (jeweils 0,48) vergeben. Es ist also zwischen der UWG-Fraktion und der CDU-Fraktion jeweils das Los über den verbleibenden zweiten Sitz durch die Ratsvorsitzende zu ziehen.

 

Bislang fielen aufgrund des Vorabmandats jeweils beide Vertreter an die Gruppe SPD/Grüne/Tanculski.

 

Die jeweiligen Vertreter werden jeweils nach dem Losentscheid von den Fraktionen und Gruppen benannt.

 

Gemäß Absatz 5 stellt der Rat die vorstehend erläuterte und in den nachfolgenden Tabellen dargestellte Sitzverteilung und die erfolgte Benennung durch Beschluss fest.

 

Nachfolgend sind in tabellarischer Übersicht die betroffenen Verbände und Gremien, sowie die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder dargestellt.

 

Wasserversorgungsverband: (§ 5 - Verbandsversammlung-   3 Vertreter und Stellvertreter, incl. Bgm.)                                                                                  

SPD/Gr.

 

 

Los CDU/UWG

 

 

Lt. § 5 III VerbO

Bürgermeister (stimmberechtigt)

Allg. Vertreter des HVB

 

 

Abwasserverband Overledingen: (§ 5 – Verbandsversammlung- 3 Vertreter und Stellvertreter, incl. Bgm.)

SPD/Gr.

 

 

Los CDU/UWG

 

 

Lt. § 5 III VerbO

Bürgermeister (stimmberechtigt)

Allg. Vertreter des HVB

 

 

 

Kuratorium Kindergarten Wolkenreiter: (§ 9 - Kuratorium-   3 Vertreter und Stellvertreter, incl. Bgm.)

SPD/Gr.

 

 

Los CDU/UWG

 

 

Lt § 9 I Betr.V

Bürgermeister (stimmberechtigt)

Allg. Vertreter des HVB

 

 

Beirat Kindergarten Ostrhauderfehn:  (2 Vertreter und Stellvertreter)

SPD/Gr.

 

 

Los CDU/UWG

 

 

 

 

Beirat Kinderkrippe „Wüppsteertjes“:  (2 Vertreter und Stellvertreter)

SPD/Gr.

 

 

Los CDU/UWG