Betreff
Verkauf der Baugrundstücke im Neubaugebiet Langholt
Vorlage
BV/059/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Das Baugebiet in Langholt ist kurz vor der Fertigstellung, so dass mit dem Verkauf der ca. 14 Baugrundstücke begonnen werden kann. Nach dem NKomVG fällt dies in die Zuständigkeit des Gemeinderates. Hierdurch entstehen für die Kaufinteressenten lange Wartezeiten, weil Ratssitzungen durchschnittlich alle 3 Monate stattfinden. Es besteht die Möglichkeit, die einzelnen Verkäufe zu delegieren, wenn ein Grundsatzbeschluss für das Baugebiet vom Gemeinderat gefasst wird und Rahmenbedingen, wie z.B. Kaufpreishöhe, festgelegt werden. Es wird daher vorgeschlagen, einen Grundsatzbeschluss zu fassen und die einzelnen Verkäufe in die Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten zu übertragen. Dies entspricht der gängigen Praxis der Gemeinde Ostrhauderfehn Grundstücks-GmbH, die in den vergangenen Jahren die Baugrundstücke verkauft hat und dort die Zuständigkeit ebenfalls beim Geschäftsführer liegt.

Folgende Rahmenbedingungen werden festgelegt:

Der Kaufpreis beträgt 60,-€ pro qm. Die Baugrundstücke stehen grundsätzlich jedem Interessenten zur Verfügung, vorrangig jedoch den Langholter Bürgern zur Errichtung von selbstgenutzten Wohneinheiten. In die Kaufverträge ist eine Frist zur Errichtung der Bauvorhaben innerhalb von 3 Jahren vorzuschreiben.

Für die Erschließung des Baugebietes wird ein Ablösevertrag entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung abgeschlossen. 


Beschlussvorschlag:

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Baugrundstücke im Neubaugebiet veräußert werden sollen zu den o.g. Bedingungen.

Dem Hauptverwaltungsbeamten wird die Verkaufsentscheidung über die einzelnen Baugrundstücke übertragen.