Betreff
Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 111 Abs. 8 NKomVG; hier: Kinderkrippe Wüppsteertjes
Vorlage
BV/084/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 Gemeindehaushalts- und kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen zu entscheiden.

 

Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

 

Folgende Spende soll angenommen werden:

 

Die Volksbank Westrhauderfehn eG möchte für die Kinderkrippe Wüppsteertjes eine Kinderkarre im Wert von 3.600,00 €  aus dem Erlös der Gewinnsparaktion anschaffen.


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, der Anschaffung der Kinderkarre im Wert von 3.600,00 € für die Kinderkrippe Wüppsteertjes durch die Volksbank eG Westrhauderfehn zuzustimmen.