Betreff
Bestimmung von Vertreter*innen im Sinne des § 71 Abs. 6 NKomVG
- Verbandsversammlung Wasserversorgungsverband Overledingen
- Verbandsversammlung OOWV
- Aufsichtsrat der Gemeinde Ostrhauderfehn-Grundstücks GmbH
- Gesellschafterversammlung der Gemeinde Ostrhauderfehn-Grundstücks GmbH
Vorlage
BV/072/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Das Ratsmitglied Bolland ist von der UWG/CDU-Gruppe als Vertreter in die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Overledingen und als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des OOWV entsandt worden.

Darüberhinaus ist Ratsmitglied Bolland für die UWG/CDU-Gruppe im Aufsichtsrat der Gemeinde Ostrhauderfehn-Grundstücks GmbH (5 Ratsmitglieder) vertreten. Hier ändert sich die Sitzverteilung auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen durch die neue Gruppenbildung nicht.

Durch die Bildung der Gruppe SPD/Bolland ergibt sich bei der Berechnung nach d´Hondt jedoch, dass die Gruppe UWG/CDU in der Gesellschafterversammlung der Gemeinde Osrhauderfehn-Grundstücks GmbH (11 Ratsmitglieder) jetzt 6 Sitze hat (bisher 7 Sitze). Auf die Gruppe SPD/Bolland entfallen jetzt 4 Sitze (bisher 3 Sitze). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhält nach wie vor 1 Sitz.

 

In die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Overledingen entsendet die Gemeinde neben dem Bürgermeister 2 Vertreter*innen / Stellvertreter*innen.

In die Verbandsversammlung des OOWV entsendet die Gemeinde neben dem Bürgermeister 1 Vertreter*in / Stellvertreter*in. 


Beschlussvorschlag:

Benennung der neuen Mitglieder für die o. g. Gremien und Feststellungsbeschluss.