Sachverhalt/Begründung:
Nach § 71 Abs. 8 NKomVG werden den Fraktionen und Gruppen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktion und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Durch die Gruppenbildung der SPD-Fraktion mit dem Ratsmitglied Bolland ergibt sich folgende Reihenfolge des Zugriffs:
1. Zugriff: Gruppe UWG/CDU
2. Zugriff: Gruppe SPD/Bolland
3. Zugriff: Gruppe UWG/CDU
4. Zugriff: Auslosung zwischen der Gruppe UWG/CDU und der Gruppe
SPD/Bolland
Das Los zieht nach § 71 Abs. 8 Satz 3 NKomVG die Ratsvorsitzende.
Beschlussvorschlag:
Benennung der Ausschussvorsitze und Feststellungsbeschluss.