Betreff
Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 111 Abs. 8 NKomVG; hier: Grundschule Ostrhauderfehn
Vorlage
BV/066/2023
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 Gemeindehaushalts- und
kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen
Zuwendungen zu entscheiden.
Folgende Spenden sollen angenommen werden:
Bei einem Sponsorenlauf der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Ostrhauderfehn wurden 7.234,79 € eingenommen. Das Geld soll verwendet werden für die Ausstattung der neuen Gemeinde-Schulbücherei bzw. des neuen Lesezimmers.
Außerdem hat der Förderverein der Grundschule Ostrhauderfehn die Kosten für die Laufabzeichen für die teilnehmenden Kinder in Höhe von 358,78 € übernommen.
Beschlussvorschlag:
Beratung und Empfehlung bzw. Beschluss über die Annahme der getätigten Spenden.