Betreff
Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 111 Abs. 8 NKomVG; hier: Grundschule Ostrhauderfehn
Vorlage
BV/066/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 Gemeindehaushalts- und kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden.

 

Folgende Spenden sollen angenommen werden:

Bei einem Sponsorenlauf der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Ostrhauderfehn wurden 7.234,79 € eingenommen. Das Geld soll verwendet werden für die Ausstattung der neuen Gemeinde-Schulbücherei bzw. des neuen Lesezimmers.

Außerdem hat der Förderverein der Grundschule Ostrhauderfehn die Kosten für die Laufabzeichen für die teilnehmenden Kinder in Höhe von 358,78 € übernommen.


Beschlussvorschlag:

Beratung und Empfehlung bzw. Beschluss über die Annahme der getätigten Spenden.