Betreff
Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § § 111 Abs. 8 NKomVG, hier: Flüchtlingsstützpunkt Ostrhauderfehn
Vorlage
BV/064/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 Gemeindehaushalts- und kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen zu entscheiden.

 

Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

 

Folgende Spende soll angenommen werden:

Der Flüchtlingsstützpunkt der Gemeinde Ostrhauderfehn soll für seine Arbeit eine weitere Spende in Höhe von 10.000,00 € von der “Ein Herz für Ostfriesland GmbH” erhalten.


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Spende der “Ein Herz für Ostfriesland GmbH” in Höhe von 10.000,00 € für die Arbeit des Flüchtlingsstützpunktes anzunehmen.