Betreff
Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. §111 Abs. 7 NKomVG; hier: Flüchtlingsstützpunkt
Vorlage
BV/013/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden.

 

Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

 

Folgende Spende soll angenommen werden:

 

Der Flüchtlingsstützpunkt der Gemeinde Ostrhauderfehn soll eine Spende in Höhe von 10.000,00 € von der gemeinnützigen GmbH “Ein Herz für Ostfriesland” erhalten.
Die Spende soll für die Arbeit im Flüchtlingsstützpunkt verwendet werden.


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Spende der GmbH “Ein Herz für Ostfriesland” über 10.000,00 € für die Arbeit des Flüchtlingsstützpunktes der Gemeinde Ostrhauderfehn, anzunehmen.