Betreff
Wahl der Schöffen und Ersatzschöffen für die Jahre 2024 - 2028
Vorlage
BV/007/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Die Präsidentin des Landgerichts Aurich hat die Verwaltung aufgefordert, aus dem Bereich der Gemeinde Ostrhauderfehn eine Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Ersatzschöffen für die Jahre 2024 bis 2028 aufzustellen und diese Vorschlagsliste anschließend öffentlich auszulegen.

 

Gem. § 36 Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind in die Vorschlagslisten des Bezirks des Amtsgerichts mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Ersatzschöffen bestimmt sind. Für die Gemeinde Ostrhauderfehn sind dies laut Mitteilung 6 Personen. Somit sind mindestens 12 Personen in die Liste aufzunehmen. Es liegen 20 Bewerbungen vor, die in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden.

 

Die Vorschlagsliste ist vom Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, mindestens aber mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Vertretung, zu beschließen.

 

Eine Aufstellung aller Bewerbungen in Reihenfolge des Einganges im Rathaus liegt dem Rat vor.


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Ersatzschöffen für die Jahre 2024 bis 2028 wie von der Verwaltung vorgelegt.