Betreff
Verkehrssicherung bei gemeindlichen Veranstaltungen durch die örtliche Feuerwehr
Vorlage
BV/179/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Durch die Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) dürfen jetzt Kräfte der örtlichen Feuerwehr gemeindliche Veranstaltungen verkehrssichernd begleiten, wenn es bei der Polizei dafür keine Kapazitäten gibt, die Vertretung hierzu einen entsprechenden Beschluss (Grundsatzbeschluss reicht aus) gefasst hat und die Feuerwehr dadurch nicht gehindert ist, die ihr gemäß § 2 Abs. 1 NBrandSchG zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.

 

Der Eildienst 363/2022 des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, der dazu nähere Erläuterungen gibt, ist beigefügt.


Beschlussvorschlag:

Empfehlung bzw. Fassung eines Grundsatzbeschlusses, dass örtliche Feuerwehrkräfte bei gemeindlichen Veranstaltungen verkehrssichernd tätig werden dürfen.