Sachverhalt/Begründung:
Der Rat der
Gemeinde Ostrhauderfehn hat am 24.06.2021 beschlossen, die Kindertagesstätte in
Potshausen nicht selbst zu bauen, sondern für 25 Jahre zu pachten. Ungewiss
blieb dabei jedoch eine Regelung für die Zeit nach Ablauf des Pachtvertrages.
Grundstückseigentümerin ist die Kirchengemeinde Potshausen, Erbpachtnehmer das
Bauunternehmen Gruben.
Gemeinsam mit der
Kommunalaufsicht und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Leer wurde eine
alternative Form der Finanzierung ausgearbeitet, die letztlich für die Gemeinde
Ostrhauderfehn wesentlich wirtschaftlicher ist und auch von der Fa. Gruben und
der Kirchengemeinde Potshausen getragen wird. Diese Alternative sieht wie folgt
aus:
1. Das Gebäude wird
zum Festbetrag, der den Pachtzahlungen über 25 Jahre
entspricht, von der Fa. Gruben
errichtet und an die Gemeinde Ostrhauderfehn
verkauft.
2. Der
Erbpachtvertrag wird mit dem Kauf auf die Gemeinde Ostrhauderfehn
übertragen.
3. Die Laufzeit des
Erbpachtvertrages wird auf 99 Jahre (vorher 25 Jahre)
festgelegt.
Diese
Vorgehensweise belastet die Gemeinde Ostrhauderfehn finanziell lediglich in der
Form höher, dass zur Finanzierung des Haushaltes 2022 ein Darlehen erforderlich
sein wird, das mit einem geringen Zinssatz belastet ist. Ansonsten verfügt die
Gemeinde Ostrhauderfehn über einen Zeitraum von 99 Jahren über eine Kindertagesstätte
und nicht wie vorher über 25 Jahre mit entsprechenden Folgekosten.
Insgesamt führt der Kauf des Gebäudes zu einer wesentlich besseren Ausgangslage der Gemeinde Ostrhauderfehn.
Der Verwaltungsausschuss hat dem Rat in seiner Sitzung am 19.07.2021 einstimmig den Kauf der noch zu errichtenden Kindertagesstätte in Potshausen von dem Bauunternehmen Gruben zu den vorgenannten Konditionen empfohlen.
Der Rat hat in einem Umlaufverfahren mit 24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung und einer weiteren nach der Rückmeldefrist noch abgegebenen Nein-Stimme den Kauf zu den oben aufgeführten Bedingungen ebenfalls beschlossen.
Der Rat nimmt den Umlaufbeschluss zur Kenntnis.