Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
BV/003/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Die ortsübliche Bekanntmachung nach § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostrhauderfehn umfasst u. a. auch die Veröffentlichung in dem General-Anzeiger und der Ostfriesen Zeitung. Die Kosten hierfür sind in der Vergangenheit immer weiter gestiegen. Dem gegenüber steht eine stetig sinkende Anzahl der Abonnenten dieser beiden Zeitungen:

 

Anzahl Abonnenten General-Anzeiger Ostrhauderfehn (Stand II. Quartal 2020)

GA Print                              1.303

GA E-Paper                           164

 

Anzahl Abonnenten Ostfriesen-Zeitung Ostrhauderfehn (Stand II. Quartal 2020)

OZ Print                                    74

OZ E-Paper                  13

 

Die Kosten der Bekanntmachungen in der Ostfriesen Zeitung beliefen sich im Jahr 2019 auf 12.400,00 €. Die Kosten für ortsübliche Bekanntmachungen im General-Anzeiger lagen bei 11.000,00 €. Die Gesamtkosten i. H. v. 23.400,00 € stehen in keinem Verhältnis zu der Anzahl der Leser/innen.

 

Außerdem kommt hinzu, dass andere Behörden Bekanntmachungen in von ihnen durchzuführenden Verfahren an die Gemeinden weitergeben, die dann ortsüblich (so wie in der Hauptsatzung festgelegt) bekanntgemacht werden müssen. Die dadurch anfallenden Kosten haben dann die Gemeinden zu tragen. Bislang konnten diese Kosten noch mit den anderen Gemeinde geteilt werden. Seitdem aber kaum eine andere Gemeinde noch die Bekanntmachung in den Tageszeitungen in ihrer Hauptsatzung für die ortsübliche Bekanntmachung vorsieht, sondern lediglich noch die Bekanntmachung im Internet und im Aushangkasten, trägt die Gemeinde Ostrhauderfehn die Kosten für die Bekanntmachungen der fremden Behörden zu einem immer größeren Teil bzw. teilweise sogar komplett.

Als aktuelles Beispiel sind hier die Kosten im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Leda-Brücke zu nennen.
Weil von allen beteiligten Gemeinde nur noch Ostrhauderfehn für die ortsübliche Bekanntmachung eine Veröffentlichung im General-Anzeiger und in der Ostfriesen Zeitung und die Stadt Leer eine Veröffentlichung in der Ostfriesen Zeitung vorsehen, hat letztlich die Gemeinde Ostrhauderfehn die Bekanntmachungskosten im General-Anzeiger komplett und in der Ostfriesen Zeitung zur Hälfte zu tragen. Insgesamt belaufen sich die Kosten für diese erste Bekanntmachung in dem Verfahren auf 2.197,88 €.

Auch andere Städte und Gemeinden im Landkreis Leer sehen inzwischen von einer vollständigen Veröffentlichung von Bekanntmachungen in den Zeitungen ab und veröffentlichen gegebenenfalls lediglich noch eine Hinweisbekanntmachung.

 

Da Kosten und Nutzen nicht mehr im Verhältnis stehen, wäre es sinnvoll die Hauptsatzung entsprechend zu ändern.

 

Vorschlag zur Änderung des § 6 Abs. 2 Hauptsatzung der Gemeinde Ostrhauderfehn:

 

Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen im Internetauftritt und im Aushangkasten der Gemeinde Ostrhauderfehn. Die Internetadresse lautet www.ostrhauderfehn.de .

Auf die Bekanntmachung wird im General-Anzeiger und der Ostfriesen Zeitung hingewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Empfehlung an den Rat bzw. Beschluss des Rates zur Änderung des § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung.