Betreff
Kommunalwahl 2021; Wechsel in der Wahlleitung
Vorlage
BV/002/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 9 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) übt der Bürgermeister das Amt der Gemeindewahlleitung und die allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters das Amt der stellvertretenden Gemeindewahlleiterin aus.

Für die Kommunalwahl 2021 soll gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG  die Gemeindewahlleitung auf Herrn Joachim Brink und die stellvertretende Wahlleitung auf Frau Gerta Waden übertragen werden. 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, Herrn Joachim Brink zum Gemeindewahlleiter und Frau Gerta Waden zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin zu berufen.