Sachverhalt/Begründung:
Nach dem Nds. Schulgesetz gehören dem
gemeindlichen Schulausschuss neben den Mandatsträgern des Rates auch je ein
Vertreter der Elternschaft sowie dessen Stellvertreter und ein Vertreter der
Lehrerschaft sowie dessen Stellvertreter an.
Lt. Mitteilung der Grundschule Ostrhauderfehn
wurde vom dortigen Schulelternrat anstelle des bisherigen Vertreters der
Elternschaft der GS Ostrhauderfehn nun ein neuer Vertreter der
Erziehungsberechtigten gewählt und vorgeschlagen. Es ist Herr Johannes Duken,
Ostrhauderfehn (GS Ostrhauderfehn).
Bei den anderen Vertretern der Lehrerschaft und
der Elternschaft im Schulausschuss gibt es keine Änderungen.
Der ratsfremde Teil des Schulausschusses würde
demnach zukünftig nach entsprechender Feststellung durch den Rat wie folgt
aussehen:
Lehrer: |
Frau Wiebke Hanneken, Ostrhauderfehn |
Stellvertreter: |
Herr Johannes Lindemann, Ostrhauderfehn |
Eltern: |
Herr Johannes Duken, (GS Ostrhauderfehn) |
Stellvertreter: |
Herr Kai Schierbaum, (GS Holtermoor) |
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt entsprechend der Benennung durch die Schulelternräte und die Lehrerschaft die geänderte Besetzung des Schulausschusses bezüglich der ratsfremden Mitglieder durch Beschluss fest.