Betreff
Berufung eines Elternvertreters in den Schulausschuss
Vorlage
BV/176/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Nach dem Nds. Schulgesetz gehören dem gemeindlichen Schulausschuss neben den Mandatsträgern des Rates auch je ein Vertreter der Elternschaft sowie dessen Stellvertreter und ein Vertreter der Lehrerschaft sowie dessen Stellvertreter an.

 

Lt. Mitteilung der Grundschule Ostrhauderfehn wurde vom dortigen Schulelternrat anstelle des bisherigen Vertreters der Elternschaft der GS Ostrhauderfehn nun ein neuer Vertreter der Erziehungsberechtigten gewählt und vorgeschlagen. Es ist Herr Johannes Duken, Ostrhauderfehn (GS Ostrhauderfehn).

 

Bei den anderen Vertretern der Lehrerschaft und der Elternschaft im Schulausschuss gibt es keine Änderungen.

 

Der ratsfremde Teil des Schulausschusses würde demnach zukünftig nach entsprechender Feststellung durch den Rat wie folgt aussehen:

 

Lehrer:

Frau Wiebke Hanneken, Ostrhauderfehn

Stellvertreter:

Herr Johannes Lindemann, Ostrhauderfehn

Eltern:

Herr Johannes Duken, (GS Ostrhauderfehn)

Stellvertreter:

Herr Kai Schierbaum, (GS Holtermoor)

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stellt entsprechend der Benennung durch die Schulelternräte und die Lehrerschaft die geänderte Besetzung des Schulausschusses bezüglich der ratsfremden Mitglieder durch Beschluss fest.