Betreff
Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG; hier: Grundschule Ostrhauderfehn
Vorlage
BV/163/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden.

 

Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

 

Für das Projekt “Schulexpress” der Grundschule Ostrhauderfehn sollen folgende Spenden angenommen werden:

 

Sparkasse Leer-Wittmund                          1.000,00 €

Kaufhaus Wreesmann                     800,00 €

Rotary Club                                                          800,00 €

Bauunternehmen Horn                                  800,00 €

Volksbank Westrhauderfehn eG             1.000,00 €

 

Summe Projekt insgesamt:                        4.400,00 €


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Spenden in Höhe von insgesamt 4.400,00 € für das Projekt “Schulexpress” der Grundschule Ostrhauderfehn anzunehmen.