Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung
der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung ist über die Annahme und
Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden.
Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
(Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an
Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem
jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der
Kommunalaufsicht mitzuteilen.
Für das Projekt “Schulexpress” der Grundschule Ostrhauderfehn sollen
folgende Spenden angenommen werden:
Sparkasse Leer-Wittmund 1.000,00
€
Kaufhaus Wreesmann 800,00 €
Rotary Club 800,00 €
Bauunternehmen Horn 800,00 €
Volksbank
Westrhauderfehn eG 1.000,00 €
Summe Projekt insgesamt: 4.400,00 €
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Spenden in Höhe von insgesamt 4.400,00 € für das Projekt “Schulexpress” der Grundschule Ostrhauderfehn anzunehmen.