Betreff
Pflichtenbelehrung der neuen ratsfremden Mitglieder im Schulausschuss
Vorlage
BV/110/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Die gemäß dem Nds. Schulgesetz i.V. mit dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz nicht der Vertretung angehörigen stimmberechtigten Mitglieder des Schulausschusses sind nach den Vorschriften des NKomVG zu Beginn der ersten Sitzung an der sie teilnehmen über die ihre Pflichten zu belehren.

 

Für die Elternschaft sind dieses nach Mitteilung der Grundschulen aus den Jahren 2018 und 2019 Herr Christian Eberley, Grundschule Ostrhauderfehn, und als dessen Stellverteter Herr Kai Schierbaum, Grundschule Holtermoor.

 

Der Rat fasste den entsprechenden Feststellungsbeschluss hierzu am 29.11.2018 und am 27.11.2019.

 

Die ratsfremden Mitglieder des Schulausschusses erhalten zur ersten Sitzung des Schulausschusses in dieser Wahlperiode zu der sie eingeladen werden einen Auszug aus dem NKomVG über die ihnen obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot).

 

Die Pflichtenbelehrung ist dadurch bereits erfolgt. Eine förmliche Verpflichtung ist nach dem NKomVG nicht vorgeschrieben.