Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat beschließt einstimmig, die Spende der “Ein Herz für Ostfriesland” GmbH für den Flüchtlingsstützpunkt der Gemeinde Ostrhauderfehn in Höhe von 5.000,00 € anzunehmen.


Nach Darstellung des Bürgermeisters Harders sei gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden.

 

Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht seien außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

 

Folgende Spende solle angenommen werden:

 

Die gemeinnützige GmbH „Ein Herz für Ostfriesland“ möchte der Gemeinde Ostrhauderfehn für die Arbeit des Flüchtlingsstützpunktes 5.000,00 € spenden.

 

Der Verwaltungsausschuss habe einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Cybalski stellt Bürgermeister Harders klar, dass die Spende für die Flüchtlingsarbeit generell und nicht ausschließlich nur für ukrainische Flüchtlinge verwendet werde.