Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Rat beschließt einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen, auf die Anwendung der gemeindeinternen Vereinbarung ab dem Steuerjahr 2016 zu verzichten und wie vom Finanzamt gefordert die 1% Regelung anzuwenden. Eine Doppelbelastung des Bürgermeisters wird so vermieden.

 

 


Bürgermeister Harders befindet sich im Mitwirkungsverbot und verlässt für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt den Ratssaal.

 

Frau de Boer trägt vor, dass das Finanzamt Leer bei der Gemeinde Ostrhauderfehn eine Lohnsteuer-Außenprüfung für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2015 durchgeführt hat.


Unter anderem wurde die Dienstwagennutzung des Bürgermeisters geprüft und festgestellt, dass hier die Versteuerung durch die 1%-Regelung anzuwenden ist.
 

Dürfen Dienstkraftfahrzeuge für Privatfahrten sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, ist die Nutzung als geldwerter Vorteil zu versteuern. Da der Bürgermeister jedoch die Privatfahrten nach einer analogen Anwendung einer Landesvorschrift abrechnet, entsteht somit eine Doppelbelastung.

 

Frau de Boer regt an, den Beschluss zur gemeindeinternen Vereinbarung ab dem Steuerjahr 2016 aufzuheben und wie vom Finanzamt gefordert, die 1%-Regelung anzuwenden, um so eine Doppelbelastung des Bürgermeisters zu vermeiden.