Sitzung: 27.10.2016 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/091/2016
Der Rat beschließt einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen,
auf die Anwendung der gemeindeinternen Vereinbarung ab dem Steuerjahr 2016 zu
verzichten und wie vom Finanzamt gefordert die 1% Regelung anzuwenden. Eine
Doppelbelastung des Bürgermeisters wird so vermieden.
Bürgermeister Harders befindet sich im Mitwirkungsverbot und
verlässt für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt den
Ratssaal.
Frau de Boer trägt vor, dass das Finanzamt Leer bei der Gemeinde Ostrhauderfehn eine Lohnsteuer-Außenprüfung für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2015 durchgeführt hat.
Unter anderem wurde die Dienstwagennutzung des Bürgermeisters geprüft und
festgestellt, dass hier die Versteuerung durch die 1%-Regelung anzuwenden ist.
Dürfen Dienstkraftfahrzeuge für Privatfahrten sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, ist die Nutzung als geldwerter Vorteil zu versteuern. Da der Bürgermeister jedoch die Privatfahrten nach einer analogen Anwendung einer Landesvorschrift abrechnet, entsteht somit eine Doppelbelastung.
Frau de Boer regt an, den Beschluss zur gemeindeinternen Vereinbarung ab dem Steuerjahr 2016 aufzuheben und wie vom Finanzamt gefordert, die 1%-Regelung anzuwenden, um so eine Doppelbelastung des Bürgermeisters zu vermeiden.