Betreff
Neuregelung für das Dienstfahrzeug des Bürgermeisters
Vorlage
BV/091/2016
Art
Beschlussvorlage beendet

Sachverhalt/Begründung:

Das Finanzamt Leer hat eine Lohnsteuer-Außenprüfung für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2015 durchgeführt. Unter anderem wurde die Dienstwagennutzung des Bürgermeisters geprüft und festgestellt, dass hier die Versteuerung durch die 1%-Regelung anzuwenden ist.

Dürfen Dienstkraftfahrzeuge, für Privatfahrten sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden ist die Nutzung als geldwerter Vorteil zu versteuern.

 

Da der Bürgermeister jedoch die Privatfahrten nach einer analogen Anwendung einer Landesvorschrift abrechnet, entsteht für dem Bürgermeister eine Doppelbelastung.

 


Anlagenverzeichnis:

 

 


Beschlussvorschlag:

Verzicht auf die Anwendung der gemeindeinternen Vereinbarung um hier eine Doppelbelastung des Bürgermeisters entgegenzuwirken.