Der Rat fasst

 

zu a) mehrheitlich bei einer Gegenstimme ohne Stimmenthaltungen im Rahmen der Schlussabwägung abschließend Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen gemäß der vorliegenden Zusammenstellung sowie

 

zu b) mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung den Satzungsbeschluss über die örtlichen Bauvorschriften und

 

zu c) mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung  den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 88 “Schulstraße / Am Vossweg” mit örtlichen Bauvorschriften und Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74.1 “Untenende-Nord” – 1. Erweiterung” gem. § 13b BauGB.


Herr Meyer berichtet, dass der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 09.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Schulstraße / Am Vossweg“ mit örtlichen Bauvorschriften und Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74.1 „Untenende Nord“ – 1. Erweiterung gem. § 13b BauGB beschlossen habe, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung von Wohngebäuden durch einen Investor zu schaffen.

 

Der Entwurf der Bauleitplanung habe in der Zeit vom 14. Oktober 2020 bis einschließlich 13. November 2020 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig seien die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Im Verfahren seien aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen noch Änderungen erfolgt.

 

Eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen sowie der Entwurf der Planung liegen allen Ratsmitgliedern vor. Es ging noch nachträglich eine Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen ein, in der jedoch keine Bedenken vorgetragen wurden. Die Zusammenstellung ist Bestandteil der Hauptniederschrift.

 

Ratsmitglied Tanculski verweist auf einen von ihm gestellten Antrag, dass zuerst der Bauausschuss tagen muss bevor der Rat beschließt. Dem habe der Bürgermeister widersprochen. Herr Tanculski verweist auf Bestimmungen des NKomVG, die seine Rechtsauffassung belegen sollen.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass gemäß dem Kommentar zum NKomVG / Thiele auch ein Ratsbeschluss gefasst werden kann und gültig ist ohne vorherige Beteiligung des Fachausschusses.