Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen der Antragsteller, der Verwaltung und der Firma cima werden zur Kenntnis genommen.

 


Die Mitglieder des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Bauen Pleis, Janssen, Marks und Ertwiens-Buchwald, sowie das Ratsmitglied Buss beantragten auf der Grundlage des § 72 NKomVG die Einberufung einer Sitzung dieses Ausschusses zu dem in der Überschrift genannten Beratungsgegenstand.

 

Die verkehrlichen Wirkungen konkreter Planvorhaben sollen dargelegt und die Einzelhandelsentwicklung in Ostrhauderfehn unter landesplanerischen Gesichtspunkten beurteilt werden.

 

Stellv. Ausschussmitglied Buss trägt hierzu vor, dass der letzte Teil, hier besonders Kapitel 9 des Einzelhandelskonzeptes in der Sitzung dieses Ausschusses am 11.3.2020 nicht vorgestellt worden sei und daher konnte der Fachausschuss hierüber nicht diskutieren und beraten. Die Aussagen in diesem Kapitel seien für ihn und weitere Mitglieder des Rates aber von großer Bedeutung für das Konzept und die weitere Beschlussfassung im Rat.

 

Daraus resultiere der Antrag, das Konzept noch einmal im Fachausschuss zu behandeln.

 

Es wurde zudem beantragt, diejenigen Mitarbeiter der Firma cima einzuladen, die die entsprechenden Analysen fachlich verantworten. Auch soll Raum geboten werden für Diskussion und Fragen der Mitglieder des Gemeindeentwicklungs- und Bauausschusses. Ohne diese Möglichkeit sei eine sachangemessene Beratung und Beschlussfassung des Einzelhandelskonzeptes nicht möglich.

 

Die Antragsteller möchten durch ihren Antrag zu einer sachangemessenen Beratung und Beschlussfassung über diese zentrale Frage für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde beitragen.

 

Die Verwaltung hat zu dieser Sitzung die Mitarbeiter der cima, Herrn Dr. Becher und Herrn Kremming eingeladen. Es wird daher das Wort an die Mitarbeiter der Firma cima übergeben.

 

Diese geben anhand einer Präsentation ausführlich Erläuterungen zu den verkehrlichen Wirkungen konkreter Planungen sowie tragen ihre Beurteilung der Einzelhandelsentwicklung in Ostrhauderfehn unter landesplanerischen Gesichtspunkten vor.

 

Herr Kremming führt zunächst grundsätzliches aus zur Definition zentraler Versorgungsbereiche, sowie zur rechtlichen Bindungswirkung eines Einzelhandelskonzeptes (EHK) bis zur Überführung in die Bauleitplanung. Dabei geht er insbesondere auf den Schutz vor Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsfirmen durch die Festlegung zentraler Versorgungsbereiche, einer Zentrenstruktur, im EHK ein.

 

Dem schließen sich Ausführungen des Dr. Becher zur Entwicklung des heutigen Einzelhandels mit einer Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen und Prognosen an.

 

Zwischendurch werden Fragen der Ausschussmitglieder und der Zuschauerinnen und Zuschauer durch den Vortragenden und durch die Verwaltung beantwortet.

 

Dr. Becher gibt Informationen zu der Verkehrssituation auf der Grundlage des Jahres 2006 und stellt die Entwicklung in den Jahren bis 2015 / 2019 dar. Dabei versucht er, das sehr starke Wachstum des Verkehrsaufkommens einzuordnen und zu analysieren. Seine Ausführungen basieren dabei auf Grunddaten aus Einzelhandel und Verkehr wie Umsatzhöhe, Wege pro Tag und die Kundenherkunft. Dabei habe sich ergeben, dass sehr viel mehr Verkehr von außerhalb der Gemeinde, ca. 8.000 Fahrzeuge die den Einzelhandel aufsuchen, anfällt.

 

Er schließt eine Abschätzung der verkehrlichen Wirkung der neuen Planvorhaben Umzug Aldi und Umzug Combi an. Hierbei geht er zunächst auf die sogenannte Flächenproduktivität ein und eine neue Strategie des Unternehmens Aldi-Nord, diese zu steigern. Hierzu trägt er seine Prognose zum Mehrumsatz (rund 40 Mehrkunden / Stunde) bezüglich des Verkehrsaufkommens vor. Wobei der beabsichtigte Mehrumsatz nicht sicher ist.

Zweiter wichtiger Punkt seiner Prognose ist die Kundenherkunft. Er nimmt an, dass noch mehr Kunden von außerhalb kommen werden, was zu mehr Verkehrsbelastung führen wird. Es gebe verschiedene Szenarien, letztendlich entscheidet das Verhalten der Kunden. Fest stehe, dass eine höhere Kundenzahl eine Vergrößerung der Parkplatzflächen erfordert.

 

Zum Umzug der Filiale Combi sind derzeit noch keine Prognosen zu stellen, da noch zu wenige Einzelheiten bekannt sind.

 

Des Weiteren geht Herr Dr. Becher noch auf die Einzelhandelsentwicklung unter Berücksichtigung der Landesraumordnung ein. Hierzu erläutert er die Grundsätze der Raumordnung, sowie deren Ziele und den Zweck. Er geht auch auf das festgelegte Kongruenzgebot ein. Durch die in Betracht gezogenen Umzüge würde dieses Kongruenzgebot der Landesraumordnung weniger gut erfüllt. Die Neuversiegelung von Flächen nehme zu sowie die Verkehrs- und Treibhausgasemissionen. Bezüglich der Vorgaben der Landesraumordnung seien die Verlegungen der Standorte mit Vorsicht zu betrachten.

 

Dr. Becher kommt zu einer abschließenden Bewertung der Befunde immer unter dem Aspekt der Einhaltung der Landesraumordnung. Er führt aus, dass das LROP Niedersachsen 2017 geändert wurde und der Landkreis Leer verpflichtet sei, seine Raumordnungsplanung anzupassen. Das sei bislang nicht geschehen. Die heutigen Standorte der Betriebe stellten eine günstige Zuordnung von Wohn- und Versorgungseinrichtungen dar. Bei Veränderungen würde sich die Situation wie im vorigen Absatz erwähnt verschlechtern.

 

Abschließend schlägt Dr. Becher das Anlegen weiterer Querungen der Bundesstraße vor, da diese eine erhebliche Trennung der nördlichen und südlichen Bereiche der Gemeinde darstellt.

 

Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass auf rund zwei Kilometern Ortsdurchfahrt vier Fußgängerampeln bestehen, nicht wie im EHK dargestellt zwei. So schlecht sei die Querungssituation nicht.

 

Des Weiteren gibt der Bürgermeister zu bedenken, wie sich die Situation darstellen würde, wenn die Firmen Aldi und Combi ihre Niederlassungen in Ostrhauderfehn aufgeben würden, wie auch schon in Erwägung gezogen wurde. Dann würde sich das Fazit des EHK wesentlich anders darstellen. Auch das sollte man einmal beleuchten.

 

Dr. Becher teilt hierzu mit, dass in einem solchen Szenario neue Berechnungen vorgenommen und die Einschätzung neu formuliert werden müsste.

 

Ausschussmitglied Tanculski stellt fest, er wisse, dass Aldi nie weggehen werde.

 

Ausschussmitglied Krummen geht auf die zeitliche Folge von der Auftragsvergabe bis zur heutigen Vorlage im Rat ein. Die Ratsmitglieder hätten die Beschlussversion im März 2020 zur Verfügung gestellt bekommen. Heute erfolgte nun noch einmal eine ausführliche Darlegung auch der letzten kritischen Punkte. Ihn freue die Aussage, dass heute 60 % der Bürger ihren Einkauf im Ort erledigen können. Die genannten Firmen gebe es auch in Rhauderfehn und Saterland. Er geht davon aus, dass der weitaus größere Anteil der Kaufkraftbindung auf die Ostrhauderfehner Fachmärkte entfällt, nicht auf die beiden genannten Filialisten. Er spricht sich ausdrücklich für die Festlegung zweier Schwerpunkte im östlichen und westlichen Bereich der Gemeinde und für das Festschreiben auf bestimmte Sortimente aus. 

Er gibt zu bedenken, was es die Gemeinde nützt, würde sie die beiden Firmen verlieren. Heute werde im Rat über Arbeitsplätze, über Gewerbesteuer- und über Einkommenssteueraufkommen entschieden.

Zur Anzahl der Querungen fügt er hinzu, dass neben den Fußgängerampeln auch noch Verkehrsinseln vorhanden sind, die zusätzlich den Fußgängern und Radfahrern das Queren der B 438 ermöglichen.

 

Eine Bürgerin regt Gespräche mit Aldi und Combi an, doch möglichst am jeweiligen aktuellen Standort ihre Fläche zu vergrößern. Einen Standortwechsel findet sie nicht gut. Hierzu erklärt der Bürgermeister, man habe viele Gespräche geführt mit den Konzernleitungen. In Ramsloh zum Beispiel ist der Markt mitten im Ort. So möchte es die Firmenleitung von Aldi auch in Ostrhauderfehn haben!

Und damit in Ostrhauderfehn kein Flickenteppich entsteht, sollen die Standorte in einem Einzelhandelskonzept festgelegt werden. Das sei allein der Beweggrund ein EHK zu erstellen und nicht die Interessen einzelner Firmen.

 

Nach kurzer Diskussion der Ausschussmitglieder geht Herr Dr. Becher noch einmal auf den Einwand des Bürgermeisters ein, wenn die beiden Firmen weggehen würden, was dann wäre. Die Verkehrsbelastung der Hauptstraße sei schon heute sehr hoch, und die würde sicherlich auch noch steigen. Trotzdem könne die Gemeinde versuchen, die Hauptstraße für die unterschiedlichen Fahrzeuge attraktiver zu gestalten.