Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat beschließt einstimmig die Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Gestaltungssatzung für den Bereich der Hauptstraße.


Aufgrund der in jüngerer Vergangenheit vermehrt eingegangenen Anträge zur Errichtung von beleuchteten Großflächenwerbetafeln an der Hauptstraße möchte die Gemeinde Ostrhauderfehn eine Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift gemäß § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) aufstellen.

 

Das Verfahren zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Werbeanlagen an der Hauptstraße in Ostrhauderfehn ist durch Aufstellungsbeschluss vom 29.05.2017 durch den Verwaltungsausschuss eingeleitet worden.

 

Nach erfolgtem Beschluss über die Aufstellung einer Gestaltungssatzung für den Bereich der Hauptstraße in Ostrhauderfehn als örtliche Bauvorschrift kann nun gemäß § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i. S. d. § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen werden, um bis zum Inkrafttreten der Gestaltungssatzung die Planungen der Gemeinde zu sichern.

 

Es wurden in Abstimmung mit dem Landkreis Leer in den vorgelegten Entwurf noch redaktionelle Änderungen eingearbeitet. Die überarbeitete Fassung der Satzung ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.