Betreff
Veränderungssperre für das Gebiet der in Aufstellung befindlichen Gestaltungssatzung für Werbeanlagen an der Hauptstraße
Vorlage
BV/084/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Aufgrund der in jüngerer Vergangenheit vermehrt eingegangenen Anträge zur Errichtung von beleuchteten Großflächenwerbetafeln an der Hauptstraße möchte die Gemeinde Ostrhauderfehn eine Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift gemäß § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) aufstellen.

 

Das Verfahren zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Werbeanlagen an der Hauptstraße in Ostrhauderfehn ist durch Aufstellungsbeschluss vom 29.05.2017 durch den Verwaltungsausschuss eingeleitet worden.

 

Nach erfolgtem Beschluss über die Aufstellung einer Gestaltungssatzung für den Bereich der Hauptstraße in Ostrhauderfehn als örtliche Bauvorschrift, kann gemäß § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO i. S. d. § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen werden um bis zum Inkrafttreten der Gestaltungssatzung die Planungen der Gemeinde zu sichern.


Beschlussvorschlag:

Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Gestaltungssatzung für den Bereich der Hauptstraße.