Betreff
Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren durch den Bürgermeister
Vorlage
BV/152/2021
Art
Beschlussvorlage

Vor der Wahl der/des Ratsvorsitzenden sind die Ratsfrauen und Ratsherren förmlich zu verpflichten.

Die Ratsfrauen und Ratsherren werden förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Mit der Verpflichtung wird die Pflichtenbelehrung verbunden. Beides obliegt dem Bürgermeister.

Allen Ratsfrauen und Ratsherren wird mit der Ladung zur konstituierenden Sitzung eine Belehrung über Pflichten, Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in schriftlicher Form ausgehändigt.