Betreff
Kommunalwahl 2021; Wechsel in der Wahlleitung
Vorlage
BV/002/2021
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 9 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes
(NKWG) übt der Bürgermeister das Amt der Gemeindewahlleitung und die allgemeine
Vertreterin des Bürgermeisters das Amt der stellvertretenden
Gemeindewahlleiterin aus.
Für die Kommunalwahl 2021 soll gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG die Gemeindewahlleitung auf Herrn Joachim Brink
und die stellvertretende Wahlleitung auf Frau Gerta Waden übertragen
werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, Herrn Joachim Brink zum Gemeindewahlleiter und Frau Gerta Waden zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin zu berufen.