Sitzung: 21.03.2019 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/132/2018
Der Rat fasst
zu a) einstimmig bei einer Stimmenthaltung abschließend Beschluss über die
eingegangenen Stellungnahmen gemäß der den Ratsmitgliedern vorliegenden
Stellungsnahmen und
zu b) einstimmig bei einer Stimmenthaltung Beschluss über die Neubekanntmachung
des Flächennutzungsplanes in Anwendung des § 6 Abs. 6 BauGB.
Die wirksamen Änderungen des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Ostrhauderfehn (1. Änderung bis einschließlich 22. Änderung) wurden,
mit dem Ziel die Übersichtlichkeit und die Lesbarkeit zu verbessern,
zusammengeschrieben. Hierzu wurden auch die Träger öffentlicher Belange
beteiligt, um nachrichtliche Übernahmen in die Planzeichnung mit aufzunehmen
bzw. diese an den aktuellen Stand anzupassen. Nun soll die Neubekanntmachung
des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 6 BauGB erfolgen. Eine Aufstellung der
eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen liegt den
Ratsmitgliedern vor und ist als Anlage der bei der Verwaltung vorliegenden
Hauptniederschrift beigefügt.
Ratsmitglied Ertwiens-Buchwald stellt fest, dass sowohl die alte Feuerwehr in Langholt als auch eine Sonderbaufläche Diskothek noch im Langholter Teil ausgewiesen sind. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass diese Teilbereiche im wirksamen Flächennutzungsplan noch nicht durch Ratsbeschluss geändert wurden, somit auch in der Zusammenschreibung unverändert auftauchen.