Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Der Rat fasst
zu a) einstimmig bei einer Stimmenthaltung abschließend Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen gemäß der den Ratsmitgliedern vorliegenden Stellungsnahmen und
zu b) einstimmig bei einer Stimmenthaltung Beschluss über die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes in Anwendung des § 6 Abs. 6 BauGB.


Die wirksamen Änderungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostrhauderfehn (1. Änderung bis einschließlich 22. Änderung) wurden, mit dem Ziel die Übersichtlichkeit und die Lesbarkeit zu verbessern, zusammengeschrieben. Hierzu wurden auch die Träger öffentlicher Belange beteiligt, um nachrichtliche Übernahmen in die Planzeichnung mit aufzunehmen bzw. diese an den aktuellen Stand anzupassen. Nun soll die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 6 BauGB erfolgen. Eine Aufstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen liegt den Ratsmitgliedern vor und ist als Anlage der bei der Verwaltung vorliegenden Hauptniederschrift beigefügt.

 

Ratsmitglied Ertwiens-Buchwald stellt fest, dass sowohl die alte Feuerwehr in Langholt als auch eine Sonderbaufläche Diskothek noch im Langholter Teil ausgewiesen sind. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass diese Teilbereiche im wirksamen Flächennutzungsplan noch nicht durch Ratsbeschluss geändert wurden, somit auch in der Zusammenschreibung unverändert auftauchen.