Betreff
Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG
Vorlage
BV/090/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden.

 

Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

 

Der Freundeskreis der Grundschule Holtermoor e. V. möchte der Grundschule Holtermoor eine Spende in Höhe von 1.059,00 € für die Anschaffung von Pausenspielen (Eurotherm-Schlange und Eurotherm-3D Hüpfspiel mit Thermoplastik-Verlegung auf dem Schulhof) zukommen lassen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Spende des Freundeskreises der Grundschule Holtermoor e. V. in Höhe von 1.059,00 € für die Anschaffung von Pausenspielen soll angenommen werden.