Betreff
Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG; hier: Grundschule Holtermoor
Vorlage
BV/050/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden.

 

Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

 

Der Freundeskreis der Grundschule Holtermoor möchte für die Grundschule 20 ipads und zwei Tablet-Koffer im Wert von 8.262,51 € anschaffen sowie Spiele für Pausen und Betreuung in Höhe 400,57 € kaufen.


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Anschaffung von 20 ipads und zwei Tablet-Koffern im Wert von 8.262,51 €  sowie der Spende in Höhe von 400,57 € für den Kauf von Spielen für Pausen und Betreuung zuzustimmen.