Betreff
Pflichtenbelehrung der ratsfremden Mitglieder im Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss gem. § 43 NKomVG
Vorlage
BV/045/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Die gemäß § 71 VII NKomVG nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Gemeindeentwicklungs- und Bauausschusses sind nach den Vorschriften des NKomVG über die ihnen obliegenden Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG zu belehren.

 

Für den Seniorenbeirat nimmt die Funktion eines beratenden Mitgliedes Herr Wilfried Witt wahr. Sein Vertreter in dieser Funktion ist Herr Hubert Fennen.

 

Beide erhalten mit der Einladung zur Sitzung des Gemeindeentwicklungs- und Bauausschusses einen Auszug aus dem NKomVG über die ihnen obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot).

 

Die vorgeschriebene Pflichtenbelehrung ist damit erfolgt.

 

Eine förmliche Verpflichtung ist nach § 60 NKomVG nicht erforderlich.