a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen
b) Zustimmung zum Entwurf
c) Auslegungsbeschluss
Sachverhalt/Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 “Südlich der Kapellenstraße” wird südlich der Kapellenstraße eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung für soziale Zwecke dienende Gebäude und Einrichtungen festgesetzt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu schaffen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 17.02.2020 stattgefunden. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 28.02.2020.
Eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen wird zur Sitzung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen
b) Zustimmung zum Entwurf
c) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 86 “Südlich der Kapellenstraße