Sachverhalt/Begründung:
Der Gemeinderat hat am 07.04.2016 beschlossen, eine Mitfinanzierung der ungedeckten Kosten bis 300 T€ zu übernehmen.
Aufgrund eines vom Landkreis Leer durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens ergibt sich nunmehr ein Gemeindeanteil in Höhe von 288.060,-€, verteilt nach der Wirtschaftlichkeitslücke. Für einen Förderantrag und die Ausschreibung wird jedoch ein 15 % Sicherheitsaufschlag einkalkuliert, damit für mögliche Preissteigerungen ausreichend Fördermittel bewilligt werden.
Somit liegt der Gemeindeanteil bei 340.530,- €. Der bisherige Beschluss des Gemeinderates wird also um rd. 40 T€ überschritten. Nun gibt es entweder die Möglichkeit, bei den eingereichten 12 Losen Kürzungen vorzunehmen oder den zugesagten Betrag aufzustocken.
Des Weiteren hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.06.2016 beschlossen, die Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis Leer zu vertagen. Eine überarbeitete Version liegt nunmehr zur Beschlussfassung vor.
Anlagenverzeichnis:
Übersicht Wirtschaftlichkeitslückenvergleich
öffentlich-rechtlicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
a.) Zusage der Mitfinanzierung bis zu 345 T€
b.) Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vertrages