Antragstext:
Das Ratsmitglied
Dieter Ertwiens-Buchwald hat für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat
der Gemeinde Ostrhauderfehn mit Schreiben vom 15.08.2019 (hier eingegangen am
16.08.2019) die Neubesetzung der Fachausschüsse beantragt. Der Antrag ist als
Anlage beigefügt.
Gemäß § 71 Abs. 9
Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung
nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung
entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Die Neubesetzung
umfasst auch die Ausschussvorsitze.
Aufgrund der nicht
mehr bestehenden Gruppenzusammenarbeit SPD/Grüne entspricht die Zusammensetzung
der Fachausschüsse nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und
Gruppen im Rat.
Durch den
vorliegenden Antrag der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ sind die gesetzlichen Voraussetzungen für
eine Neubesetzung der Fachausschüsse sowie der Ausschussvorsitze gegeben.
Der Rat der Gemeinde
Ostrhauderfehn hat in der konstituierenden Sitzung am 09.11.2016 die
nachfolgenden Fachausschüsse gebildet und hierbei die Zahl der Sitze auf 7 festgelegt.
Auf die Bildung des Personalausschusses wurde in der Ratssitzung im März
verzichtet:
-
Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss
- Ausschuss für
Finanzen
- Ausschuss für
Soziales und Ehrenamt (Jugend, Senioren, Sport, Kultur, Soziales)
- Schulausschuss
Gemäß § 71 Abs. 2
NKomVG werden die Sitze eines jeden Ausschusses entsprechend dem Verhältnis der
Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller
Fraktionen und Gruppen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe
zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach
noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten
Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 2 ergeben, auf die
Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet
das Los, welches die Vorsitzende der Vertretung zieht.
Hiernach ergibt sich
folgende Verteilung der 7 Sitze in den Fachausschüssen:
SPD-Fraktion: 11
Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 3,08
Fraktion Bündnis 90
/ Die Grünen: 2 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,56
UWG-Fraktion: 6
Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,68
CDU-Fraktion: 6
Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,68
Nach den
Ganzzahlenwerten stehen der SPD-Fraktion 3 Sitze und den Fraktionen UWG und CDU
jeweils 1 Sitz zu. Auf Bündnis 90 / Die Grünen entfällt kein Sitz. Die
verbleibenden zwei Sitze werden nach dem höchsten Restwert vergeben. Sie fallen
somit an die UWG und die CDU.
Auf die Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen entfällt im Ausschuss ein Grundmandat nach § 71 IV Satz
1 NKomVG.
Die Mitglieder der
Ausschüsse werden von den Fraktionen und Gruppen benannt.
Gemäß Absatz 5
stellt der Rat die vorstehend erläuterte und in den nachfolgenden Tabellen
dargestellte Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest
sowie, dass alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion oder Gruppe ein
verhindertes Ausschussmitglied vertreten können!
Das fraktionslose
Ratsmitglied Siegfried Tanculski kann nach § 71 IV Satz 3 NKomVG ein
Grundmandat in einem Fachausschuss seiner Wahl verlangen, bislang nahm er
dieses Mandat im Bauausschuss wahr.
Im Zuge der
Neubesetzung der Fachausschüsse wird vorgeschlagen, die bisherigen, dem
Schulausschuss zugeordneten beratenden Mitglieder, der Ordnung halber, erneut
zu bestimmen.
Nachfolgend sind in
tabellarischer Übersicht die bislang gebildeten Fachausschüsse, sowie die
Anzahl der stimmberechtigten und die Namen der beratenden Mitglieder
dargestellt.
Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss: (Vorsitz: )
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SPD |
SPD |
SPD |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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UWG |
UWG |
CDU |
CDU |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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Alle Mitglieder
der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied
vertreten! |
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Dem
Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss gehört kraft Richtlinie des Rates ein
vom Seniorenbeirat benanntes Mitglied mit beratender Stimme an. |
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Grundmandat Grüne: |
Ausschuss für Finanzen: (Vorsitz: )
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SPD |
SPD |
SPD |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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UWG |
UWG |
CDU |
CDU |
Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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Alle Mitglieder
der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied
vertreten! |
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Grundmandat Grüne: |
Ausschuss für Soziales und Ehrenamt (Jugend, Senioren, Sport, Kultur, Soziales)(Vors.
)
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SPD |
SPD |
SPD |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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UWG |
UWG |
CDU |
CDU |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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Alle Mitglieder
der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied
vertreten! |
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Dem Sozial- und
Ehrenamtsausschuss gehört kraft Richtlinie des Rates der Vorsitzende des
Seniorenbeirates mit beratender Stimme an. |
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Grundmandat Grüne: |
Schulausschuss (Vorsitz )
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SPD |
SPD |
SPD |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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UWG |
UWG |
CDU |
CDU |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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Alle Mitglieder
der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied
vertreten! |
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Grundmandat Grüne: |
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Ratsfremde Lehrer: |
Wiebke Hanneken,
Grundschule Holtermoor |
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Stellvertreter: |
Johannes
Lindemann, Grundschule Ostrhauderfehn |
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Eltern: |
Christian Eberley,
Grundschule Ostrhauderfehn |
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Stellvertreter: |
Hinrike Oltmanns,
Grundschule Holtermoor |
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Zuteilung und Benennung der Ausschussvorsitze:
Gemäß § 71 Absatz 8
NKomVG werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der
Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der
Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei
gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht die Vorsitzende der
Vertretung.
Die Fraktionen und
Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der
Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der
Ratsfrauen und Ratsherren, die den Ausschüssen angehören. Auch ist eine
Vertretung des Vorsitzenden zu benennen.
Reihenfolge des
Zugriffs: (Losentscheid UWG/CDU für 2.
oder 3. Zugriff)
Gruppe/Fraktion |
SPD |
Grüne |
UWG |
CDU |
: 1 |
11 |
2 |
6 |
6 |
: 2 |
5,5 |
1 |
3 |
3 |
: 3 |
3,66 |
0,66 |
2 |
2 |
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 71 Absatz 5
stellt der Rat die vorstehend erläuterte und in den Tabellen dargestellte
Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung einschließlich der Grundmandate durch Beschluss fest sowie, dass alle
Mitglieder der jeweiligen Fraktion oder Gruppe ein verhindertes
Ausschussmitglied vertreten können!
Die Verteilung der
Ausschussvorsitze ist durch Beschluss festzustellen.