Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn vom 15.08.2019 auf Neubesetzung der Fachausschüsse
Vorlage
AN/019/2019
Art
Anträge

Antragstext:

 

Das Ratsmitglied Dieter Ertwiens-Buchwald hat für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn mit Schreiben vom 15.08.2019 (hier eingegangen am 16.08.2019) die Neubesetzung der Fachausschüsse beantragt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Die Neubesetzung umfasst auch die Ausschussvorsitze.

 

Aufgrund der nicht mehr bestehenden Gruppenzusammenarbeit SPD/Grüne entspricht die Zusammensetzung der Fachausschüsse nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat.

 

Durch den vorliegenden Antrag der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“  sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neubesetzung der Fachausschüsse sowie der Ausschussvorsitze gegeben.

 

Der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn hat in der konstituierenden Sitzung am 09.11.2016 die nachfolgenden Fachausschüsse gebildet und hierbei die Zahl der Sitze auf 7 festgelegt. Auf die Bildung des Personalausschusses wurde in der Ratssitzung im März verzichtet:

 

- Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss

- Ausschuss für Finanzen

- Ausschuss für Soziales und Ehrenamt (Jugend, Senioren, Sport, Kultur, Soziales)

- Schulausschuss

 

Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Sitze eines jeden Ausschusses entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 2 ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, welches die Vorsitzende der Vertretung zieht.

 

Hiernach ergibt sich folgende Verteilung der 7 Sitze in den Fachausschüssen:

 

SPD-Fraktion: 11 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 3,08

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: 2 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,56

UWG-Fraktion: 6 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,68

CDU-Fraktion: 6 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,68

 

Nach den Ganzzahlenwerten stehen der SPD-Fraktion 3 Sitze und den Fraktionen UWG und CDU jeweils 1 Sitz zu. Auf Bündnis 90 / Die Grünen entfällt kein Sitz. Die verbleibenden zwei Sitze werden nach dem höchsten Restwert vergeben. Sie fallen somit an die UWG und die CDU.

 

Auf die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen entfällt im Ausschuss ein Grundmandat nach § 71 IV Satz 1 NKomVG.

 

Die Mitglieder der Ausschüsse werden von den Fraktionen und Gruppen benannt.

 

Gemäß Absatz 5 stellt der Rat die vorstehend erläuterte und in den nachfolgenden Tabellen dargestellte Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest sowie, dass alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion oder Gruppe ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten können!

 

Das fraktionslose Ratsmitglied Siegfried Tanculski kann nach § 71 IV Satz 3 NKomVG ein Grundmandat in einem Fachausschuss seiner Wahl verlangen, bislang nahm er dieses Mandat im Bauausschuss wahr.

 

Im Zuge der Neubesetzung der Fachausschüsse wird vorgeschlagen, die bisherigen, dem Schulausschuss zugeordneten beratenden Mitglieder, der Ordnung halber, erneut zu bestimmen.

 

Nachfolgend sind in tabellarischer Übersicht die bislang gebildeten Fachausschüsse, sowie die Anzahl der stimmberechtigten und die Namen der beratenden Mitglieder dargestellt.

 

Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss: (Vorsitz:              )

 

 

SPD

SPD

SPD

 

 

Mitglieder:

 

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UWG

UWG

CDU

CDU

 

Mitglieder:

 

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten!

 

Dem Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss gehört kraft Richtlinie des Rates ein vom Seniorenbeirat benanntes Mitglied mit beratender Stimme an.

Grundmandat Grüne:

 

 

 

 

Ausschuss für Finanzen: (Vorsitz:           )

 

 

SPD

SPD

SPD

 

Mitglieder:

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UWG

UWG

CDU

CDU

Mitglieder:

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten!

 

Grundmandat Grüne:

 

Ausschuss für Soziales und Ehrenamt (Jugend, Senioren, Sport, Kultur, Soziales)(Vors.  )

 

 

SPD

SPD

SPD

 

Mitglieder:

 

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UWG

UWG

CDU

CDU

 

Mitglieder:

 

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten!

 

Dem Sozial- und Ehrenamtsausschuss gehört kraft Richtlinie des Rates der Vorsitzende des Seniorenbeirates mit beratender Stimme an.

Grundmandat Grüne:

 

Schulausschuss (Vorsitz            )

 

 

SPD

SPD

SPD

 

Mitglieder:

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UWG

UWG

CDU

CDU

Mitglieder:

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten!

 

Grundmandat Grüne:

Ratsfremde

Lehrer:

 

Wiebke Hanneken, Grundschule Holtermoor

Stellvertreter:

Johannes Lindemann, Grundschule Ostrhauderfehn

Eltern:

Christian Eberley, Grundschule Ostrhauderfehn

Stellvertreter:

Hinrike Oltmanns, Grundschule Holtermoor

 

 

 

Zuteilung und Benennung der Ausschussvorsitze:

 

Gemäß § 71 Absatz 8 NKomVG werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht die Vorsitzende der Vertretung.

 

Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren, die den Ausschüssen angehören. Auch ist eine Vertretung des Vorsitzenden zu benennen.

 

Reihenfolge des Zugriffs:    (Losentscheid UWG/CDU für 2. oder 3. Zugriff)

 

Gruppe/Fraktion

SPD

Grüne

UWG

CDU

: 1

11  
(1. Zugriff)

2

6  
(2/3. Zugriff)

6 
(2/3. Zugriff)

: 2

5,5 
(4. Zugriff)

1

3  

3

: 3

3,66

0,66

2

2

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Gemäß § 71 Absatz 5 stellt der Rat die vorstehend erläuterte und in den Tabellen dargestellte Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung einschließlich der Grundmandate  durch Beschluss fest sowie, dass alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion oder Gruppe ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten können!

 

Die Verteilung der Ausschussvorsitze ist durch Beschluss festzustellen.