Betreff
Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern
Vorlage
BV/135/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

In den letzten Jahren hat es immer wieder Probleme mit dem Abbrennen von Osterfeuern gegeben. Oftmals wurden die Osterfeuer bei der Gemeinde überhaupt nicht angezeigt. Daher waren die verantwortlichen Personen nicht bekannt. Eine Kontrolle dieser Osterfeuer war daher nicht möglich. Erst wenn es zu Problemen gekommen ist (z. B. bei Beeinträchtigungen der Nachbarn), erlangte die Gemeinde Kenntnis. Außerdem fehlte es häufig an einer konkreten Rechtsgrundlage, um im Einzelfall Einschreiten zu können. Die Erfahrungen in anderen Gemeinden mit einer eindeutigen Regelung bezüglich der Anzeige von Osterfeuern und der verantwortlichen Person  sowie der Vorgaben zum Abbrennen waren durchweg positiv.


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsausschuss die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern