Betreff
Feststellung des Sitzverlustes des Ratsmitgliedes Werner Coordes nach § 52 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Vorlage
BV/125/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Ratsmitglied Werner Coordes hat seinen Wohnsitz zum 03.07.2019 in eine andere Gemeinde verlegt.

 

Dies hat zur Folge, dass Herr Coordes gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht mehr wählbar ist und somit seinen Sitz im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn verliert.

 

Dies ist durch den Rat gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen.

 

Auf die nach § 52 Abs. 2 NKomVG bestehende Möglichkeit zur Stellungnahme wurde Ratsmitglied Coordes hingewiesen.

 

Mit der Feststellung des Sitzverlustes endet die Mitgliedschaft von Herrn Coordes im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn.


Beschlussvorschlag:

Der Rat stellt den Sitzverlust von Ratsmitglied Werner Coordes durch Verlust der Wählbarkeit (Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Gemeinde) fest.