Betreff
Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG, hier: Grundschule Ostrhauderfehn
Vorlage
BV/109/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden.

 

Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

 

Folgende Spende soll angenommen werden:

 

Für die Arbeiten am Schulwald der Grundschule Ostrhauderfehn fallen laut Berechnung der Ludwig Würdemann GmbH Kosten in Höhe von 2.824,76 € an.

 

Die Firma Würdemann GmbH möchte für die Anlegung des Schulwaldes spenden und die Arbeiten unentgeltlich ausführen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Spende der Firma Würdemann GmbH im Wert von 2.824,76 € soll angenommen werden.