Betreff
Erlass von Richtlinien für die Bildung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Ostrhauderfehn
Vorlage
BV/066/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Ostrhauderfehn befasste sich auf seiner Sitzung am 4. Februar 2019 mit dem Vorschlag zweier ortsansässiger Ehepaare, einen Seniorenbeirat für die Gemeinde Ostrhauderfehn zu etablieren.

 

In der Sitzung erfolgte eine positive Resonanz seitens der Ausschussmitglieder sowie der anwesenden Seniorenbeauftragten Frau Peper. Der Punkt wurde ohne Empfehlung geschlossen.

 

Nach einer weiteren Besprechung in dieser Angelegenheit Ende März 2019 wurden ein Richtlinien-Entwurf, der zum überwiegenden Teil mit der Richtlinie der Gemeinde Westoverledingen übereinstimmt, sowie der Entwurf einer Geschäftsordnung für einen zu gründenden Seniorenbeirat gefertigt.

 

Da die Richtlinie für die Bildung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Ostrhauderfehn gemäß § 58 I Nr. 2 NKomVG vom Rat beschlossen wird, hat sie nach bestehender Rechtsauffassung die gleiche Rechtswirkung wie eine Satzung.

 

Außerdem ist eine Regelung über Sitzungsgelder, die bei Teilnahme von Beiratsmitgliedern an Sitzungen der gemeindlichen Gremien anfallen, zu treffen, sowie die Höhe der jährlich zusätzlich zum Budget der Seniorenbeauftragten zur Verfügung zu stellenden Mittel festzulegen. 


Beschlussvorschlag:

 

Beschluss des Rates über die Bildung eines Seniorenbeirates sowie über die entsprechenden Richtlinien und weiteren Regelungen.