Betreff
Anträge der CDU-Fraktion und der UWG-Fraktion im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn auf Neubesetzung der Fachausschüsse vom 18.02.2019
Vorlage
AN/007/2019
Art
Anträge

Antragstext:

Die CDU-Fraktion und die UWG-Fraktion im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn haben mit Schreiben vom 18.02.2019 (beide hier eingegangen am 19.02.2019) die Neubesetzung der Fachausschüsse beantragt. Die Anträge sind als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Die Neubesetzung umfasst auch die Ausschussvorsitze.

 

Aufgrund der nicht mehr bestehenden Zugehörigkeit des Ratsmitgliedes Siegfried Tanculski zur Gruppe SPD/GRÜNE/Tanculski (jetzt Gruppe SPD/Grüne) entspricht die Zusammensetzung der Fachausschüsse nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat.

 

Durch die vorliegenden Anträge der CDU-Fraktion und der UWG-Fraktion im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neubesetzung der Fachausschüsse sowie der Ausschussvorsitze gegeben.

 

Der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn hat in der konstituierenden Sitzung am 09.11.2016 die nachfolgenden Fachausschüsse gebildet und hierbei die Zahl der Sitze auf 7 festgelegt:

 

- Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss

 

- Ausschuss für Finanzen

 

- Ausschuss für Soziales und Ehrenamt

 

- Personalausschuss

 

- Schulausschuss

 

Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Sitze eines jeden Ausschusses entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 2 ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, welches die Vorsitzende der Vertretung zieht.

 

Hiernach ergibt sich folgende Verteilung der 7 Sitze in den Fachausschüssen:

 

Gruppe SPD/Grüne: 13 Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 3,64

CDU-Fraktion: 6 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,68

UWG-Fraktion: 6 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,68.

 

Nach den Ganzzahlenwerten stehen der Gruppe SPD/Grüne 3 Sitze sowie der CDU-Fraktion und der UWG-Fraktion jeweils 1 Sitz zu. Die verbleibenden beiden Sitze werden nach den höchsten Restwerten (0,68) vergeben. Je ein weiterer Sitz entfällt somit an die CDU Fraktion und an die UWG-Fraktion.

 

Die Mitglieder der Ausschüsse werden von den Fraktionen und Gruppen benannt.

 

Gemäß Absatz 5 stellt der Rat die vorstehend erläuterte und in den nachfolgenden Tabellen dargestellte Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest sowie, dass alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion oder Gruppe ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten können!

 

Im Zuge der Neubesetzung der Fachausschüsse wird vorgeschlagen, die bisherigen, dem Schulausschuss zugeordneten beratenden Mitglieder, der Ordnung halber, erneut zu bestimmen.

 

Nachfolgend sind in tabellarischer Übersicht die bislang gebildeten Fachausschüsse, sowie die Anzahl der stimmberechtigten und die Namen der beratenden Mitglieder dargestellt.

 

Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss: (Vorsitz:              )

 

 

SPD/Gr.

SPD/Gr.

SPD/Gr.

 

 

Mitglieder:

 

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UWG

UWG

CDU

CDU

 

Mitglieder:

 

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten!

 

 

Ausschuss für Finanzen: (Vorsitz:           )

 

 

SPD/Gr.

SPD/Gr.

SPD/Gr.

 

Mitglieder:

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UWG

UWG

CDU

CDU

Mitglieder:

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten!

 

 

Ausschuss für Soziales und Ehrenamt (Jugend, Senioren, Sport, Kultur, Soziales) (Vorsitz            )

 

 

SPD/Gr.

SPD/Gr.

SPD/Gr.

 

Mitglieder:

 

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UWG

UWG

CDU

CDU

 

Mitglieder:

 

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten!

 

 

Personalausschuss: (Vorsitz        )

 

 

SPD/Gr.

SPD/Gr.

SPD/Gr.

 

 

Mitglieder:

 

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UWG

UWG

CDU

CDU

 

Mitglieder:

 

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten!

 

 

Schulausschuss (Vorsitz            )

 

 

SPD/Gr.

SPD/Gr.

SPD/Gr.

 

Mitglieder:

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UWG

UWG

CDU

CDU

Mitglieder:

 

 

 

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten!

Ratsfremde

Lehrer:

 

Wiebke Hanneken, Grundschule Holtermoor

Stellvertreter:

Johannes Lindemann, Grundschule Ostrhauderfehn

Eltern:

Christian Eberley, Grundschule Ostrhauderfehn

Stellvertreter:

Hinrike Oltmanns, Grundschule Holtermoor

 

- Zuteilung und Benennung der Ausschussvorsitze:

 

Gemäß § 71 Absatz 8 NKomVG werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht die Vorsitzende der Vertretung. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der Ratsfrauen und

Ratsherren, die den Ausschüssen angehören.

 

Reihenfolge des Zugriffs:

 

Gruppe/Fraktion

SPD/Grüne

CDU

UWG

: 1

13 (1. Zugriff)

6 (3. Zugriff Los)

6 (3. Zugriff Los)

: 2

6,5 (2. Zugriff)

3

3

: 3

4,33 (5. Zugriff)

2

2

 

Die Verteilung der Ausschussvorsitze ist im Zugreifverfahren vorzunehmen und durch Beschluss festzustellen. Auch bei den Ausschussvorsitzen ist eine Vertretung zu benennen.