Antragstext:
Die CDU-Fraktion und die
UWG-Fraktion im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn haben mit Schreiben vom
18.02.2019 (beide hier eingegangen am 19.02.2019) die Neubesetzung der
Fachausschüsse beantragt. Die Anträge sind als Anlage beigefügt.
Gemäß § 71 Abs. 9
Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung
nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung
entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Die Neubesetzung
umfasst auch die Ausschussvorsitze.
Aufgrund der nicht
mehr bestehenden Zugehörigkeit des Ratsmitgliedes Siegfried Tanculski zur
Gruppe SPD/GRÜNE/Tanculski (jetzt Gruppe SPD/Grüne) entspricht die
Zusammensetzung der Fachausschüsse nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der
Fraktionen und Gruppen im Rat.
Durch die
vorliegenden Anträge der CDU-Fraktion und der UWG-Fraktion im Rat der Gemeinde
Ostrhauderfehn sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neubesetzung der
Fachausschüsse sowie der Ausschussvorsitze gegeben.
Der Rat der Gemeinde
Ostrhauderfehn hat in der konstituierenden Sitzung am 09.11.2016 die
nachfolgenden Fachausschüsse gebildet und hierbei die Zahl der Sitze auf 7
festgelegt:
-
Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss
- Ausschuss für
Finanzen
- Ausschuss für
Soziales und Ehrenamt
- Personalausschuss
- Schulausschuss
Gemäß § 71 Abs. 2
NKomVG werden die Sitze eines jeden Ausschusses entsprechend dem Verhältnis der
Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller
Fraktionen und Gruppen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe
zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach
noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten
Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 2 ergeben, auf die
Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet
das Los, welches die Vorsitzende der Vertretung zieht.
Hiernach ergibt sich
folgende Verteilung der 7 Sitze in den Fachausschüssen:
Gruppe SPD/Grüne: 13
Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 3,64
CDU-Fraktion: 6
Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,68
UWG-Fraktion: 6
Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 1,68.
Nach den
Ganzzahlenwerten stehen der Gruppe SPD/Grüne 3 Sitze sowie der CDU-Fraktion und
der UWG-Fraktion jeweils 1 Sitz zu. Die verbleibenden beiden Sitze werden nach
den höchsten Restwerten (0,68) vergeben. Je ein weiterer Sitz entfällt somit an
die CDU Fraktion und an die UWG-Fraktion.
Die Mitglieder der
Ausschüsse werden von den Fraktionen und Gruppen benannt.
Gemäß Absatz 5 stellt
der Rat die vorstehend erläuterte und in den nachfolgenden Tabellen
dargestellte Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest
sowie, dass alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion oder Gruppe ein
verhindertes Ausschussmitglied vertreten können!
Im Zuge der Neubesetzung der Fachausschüsse wird vorgeschlagen, die bisherigen, dem Schulausschuss zugeordneten beratenden Mitglieder, der Ordnung halber, erneut zu bestimmen.
Nachfolgend sind in tabellarischer Übersicht die bislang gebildeten Fachausschüsse, sowie die Anzahl der stimmberechtigten und die Namen der beratenden Mitglieder dargestellt.
Gemeindeentwicklungs-
und Bauausschuss: (Vorsitz:
)
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SPD/Gr. |
SPD/Gr. |
SPD/Gr. |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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UWG |
UWG |
CDU |
CDU |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten! |
Ausschuss für
Finanzen: (Vorsitz: )
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SPD/Gr. |
SPD/Gr. |
SPD/Gr. |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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UWG |
UWG |
CDU |
CDU |
Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten! |
Ausschuss für
Soziales und Ehrenamt (Jugend, Senioren, Sport, Kultur, Soziales) (Vorsitz )
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SPD/Gr. |
SPD/Gr. |
SPD/Gr. |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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UWG |
UWG |
CDU |
CDU |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten! |
Personalausschuss:
(Vorsitz )
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SPD/Gr. |
SPD/Gr. |
SPD/Gr. |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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UWG |
UWG |
CDU |
CDU |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten! |
Schulausschuss
(Vorsitz )
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SPD/Gr. |
SPD/Gr. |
SPD/Gr. |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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UWG |
UWG |
CDU |
CDU |
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Mitglieder: |
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Stellvertreter: |
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Alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe können ein verhindertes Ausschussmitglied vertreten! |
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Ratsfremde Lehrer: |
Wiebke Hanneken, Grundschule Holtermoor |
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Stellvertreter: |
Johannes Lindemann, Grundschule Ostrhauderfehn |
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Eltern: |
Christian Eberley, Grundschule Ostrhauderfehn |
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Stellvertreter: |
Hinrike Oltmanns, Grundschule Holtermoor |
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- Zuteilung und Benennung der Ausschussvorsitze:
Gemäß § 71 Absatz 8 NKomVG werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht die Vorsitzende der Vertretung. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der Ratsfrauen und
Ratsherren, die den Ausschüssen angehören.
Reihenfolge des Zugriffs:
Gruppe/Fraktion |
SPD/Grüne |
CDU |
UWG |
: 1 |
13 (1.
Zugriff) |
6 (3.
Zugriff Los) |
6 (3.
Zugriff Los) |
: 2 |
6,5 (2.
Zugriff) |
3 |
3 |
: 3 |
4,33 (5.
Zugriff) |
2 |
2 |
Die Verteilung der Ausschussvorsitze ist im Zugreifverfahren vorzunehmen und durch Beschluss festzustellen. Auch bei den Ausschussvorsitzen ist eine Vertretung zu benennen.