Betreff
Neuwahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Vorlage
BV/035/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Im Anschluss an die bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt durchgeführte Neubesetzung des Verwaltungsausschusses, welche tatsächlich einer Auflösung und Neubildung entspricht, ist als Folge hiervon auch eine Neuwahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters durchzuführen.

 

Mit der Neubesetzung des Verwaltungsausschusses verlieren die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters ihre Funktion, da sie für den Moment der  Neubesetzung nicht mehr Beigeordnete sind und auch keinen Anspruch darauf haben, erneut in den Verwaltungsausschuss entsandt zu werden.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der  Ratsfrauen und Ratsherren sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

 

Die Anzahl der Stellvertreter/innen wird vom Rat durch Beschluss festgelegt, ebenso, wenn eine Reihenfolge festgelegt werden soll.

 

Für das Wahlverfahren ist § 67 NKomVG anzuwenden. Hiernach wird schriftlich gewählt; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand wiederspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds des Rates ist geheim zu wählen.

Gewählt ist die Person, für die sich die Mehrheit der Mitglieder des Rates (mindestens 14 Stimmen) entschieden hat.

 

Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das die Vorsitzende des Rates zieht. 


Beschlussvorschlag:

 

Neuwahl der drei ehrenamtlichen Vertreter/innen des Bürgermeisters.