Sachverhalt/Begründung:
Die Gemeinde Ostrhauderfehn hat sich im Jahre 2015 mit einem Betrag von 10.045,44 € (Mindestbeitrag) über die Kommunale Netzbeteiligung Nordwest an der EWE Netz GmbH beteiligt.
Im Jahre 2018 wird nun im Rahmen einer Phase 2 für die beteiligten Kommunen die Möglichkeit bestehen, weitere Anteile zu erwerben.
Der Verwaltungsausschuss beschäftigte sich mit dieser Angelegenheit im Jahre 2017 in den Sitzungen am 4. September (BV/134/2017) und am 16. Oktober (BV/149/2017). Auf die dortigen Beratungen und Ausführungen wird verwiesen.
Das öffentliche Angebot soll voraussichtlich im Sommer 2018 auf der Grundlage eines neuen Verkaufsprospektes nach dem Vermögensanlagegesetz erfolgen. Die Merkmale der angebotenen Vermögensanlage, Bedingungen (z.B.: Bindung 10 Jahre) und Risiken sowie die endgültige Höhe der angebotenen Anteile (voraussichtlich max. 2,147 Mio. €) und die endgültige Höhe der Garantiedividende (voraussichtlich 3,57 % p.a.) werden sich im Einzelnen erst aus dem Verkaufsprospekt ergeben. Das Genehmigungsverfahren vor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) läuft zurzeit noch.
Es soll nun in der Ratssitzung am 21. Juni 2018 eine Entscheidung über die Höhe der zusätzlichen Beteiligung der Gemeinde Ostrhauderfehn an der EWE Netz GMBH über die KNN in der Phase 2 getroffen werden.
Weitere Einzelheiten werden in den jeweiligen Sitzungen erörtert.
Durch Kreditaufnahme abgedeckte Haushaltsmittel für eine Beteiligung der Gemeinde in Höhe des Maximalbetrages sind im durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Leer genehmigten Haushalt 2018 ausgewiesen. Erst kürzlich wurde ein Darlehen in Höhe von 2 Mio. € aufgenommen, die seinerzeit geltenden Konditionen werden bei einer Beteiligungsfinanzierung in der Regel noch günstiger für die Kommunen ausfallen (sh. BV/086/2018).
Das Ende der Zeichnungsfrist für eine Beteiligung ist nach Information der Verwaltung bereits für Ende September 2018 vorgesehen, so dass eine Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung (voraussichtlich 27.9.18) nicht mehr möglich sein könnte.
In der Haushaltsbegleitverfügung 2018 des Landkreises Leer vom 12.2.2018 wurde zur geplanten Beteiligung der Gemeinde Ostrhauderfehn folgendes mitgeteilt (Zitat):
„Nach einer ersten Beteiligungsrunde 2014 plant die
EWE Netz GmbH in diesem Jahr erneut, allen Kommunen im Kreisgebiet, die nicht
selbst Anteilseigner der EWE AG sind und bei denen die EWE Netz AG der
Netzbetreiber ist, eine mögliche Beteiligung über die KNN GmbH & Co. KG
anzubieten.
Dabei werden Beteiligungen von einer
Mindestbeteiligung bis zu einer von der jeweiligen Kommune abhängigen
Maximalbeteiligung möglich sein.
Grundsätzlich steht die Kommunalaufsicht den geplanten
Beteiligungen der genannten Kommunen an der EWE-Netz GmbH über die KNN GmbH
& Co. KG wohlwollend gegenüber. Soweit durch eine über die
Mindestbeteiligung hinausgehende kreditfinanzierte Beteiligung rentierliche
Schulden entstehen, bestehen von Seiten der Kommunalaufsicht ebenfalls keine
Bedenken gegen eine solche kreditfinanzierte Beteiligung (sh. auch Erl. Nds. MI
vom 04.04.2013, AZ: 32.1-10212/2). Rentierliche Schulden sind in diesem Fall
definiert als durch die Beteiligung erwirtschaftete Erträge, die höher sind als
die hierfür aufzubringenden Aufwendungen (Schuldzinsen, Steuern, Tilgung und
ggf. weitere Kosten der v. g. Kredite).
Sofern jedoch eine solche Beteiligung zukünftig nicht
mehr rentierlich darstellbar wäre, könnte dies möglicherweise Auswirkungen auf
die grundsätzliche Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der
Kommune haben. Auch müsste dieses in nachfolgenden Haushaltsjahren ggf. bei
einer Prüfung der Genehmigungsfähigkeit von Kreditermächtigungen nach § 120
Abs. 2 NKomVG berücksichtigt werden. Hier wäre stets eine Prüfung des
Einzelfalls erforderlich, so dass allgemeine Aussagen dazu nicht getroffen
werden können.
Nach den hier bisher vorliegenden (vorläufigen)
Unterlagen und Darstellungen scheint man von einer Rentabilität der geplanten
Beteiligung ausgehen zu können, fraglich ist aber, ob hier auch ggf. notwendige
Tilgungsleistungen berücksichtigt wurden. Ebenso ist fraglich, wie sich die
Entwicklung nach Ablauf der dort dargestellten 10-jährigen Zinsbindung
darstellt.
Auch vor dem Hintergrund des Grundsatzes der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist bei der Entscheidung über die
Beteiligung an der KNN in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung zu
bedenken, dass die Beteiligung an die Vergabe der Konzessionsverträge für die
kommunalen Netze gekoppelt ist, d.h. wenn die EWE Netz GmbH bei der nächsten
Ausschreibung unterliegt, endet die Beteiligung der Kommune an der KNN. Eine
kreditfinanzierte Beteiligung wäre dann rückabzuwickeln. Ob eine Rückabwicklung
eines langfristigen Darlehensvertrages dann kostenneutral für die Kommune wäre,
sollte in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Aus den v. g. Gründen empfehle ich daher ein maßvolles Abwägen und Handeln bei einer Festlegung der Höhe der Beteiligung an der KNN GmbH & Co. KG über die Mindestbeteiligung hinaus.“
Beschlussvorschlag:
Beteiligung der Gemeinde Ostrhauderfehn in der 2. Phase mit dem Maximalbetrag (voraussichtlich 2.147.580 €) an der EWE Netz GmbH über die Kommunale Netzbeteiligung Nordwest.