Betreff
Pflichtenbelehrung der ratsfremden Mitglieder im Schulausschuss
Vorlage
BV/050/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Die gem. § 110 Niedersächsisches Schulgesetz (NschG) i.V.m. mit § 73 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht der Vertretung angehörigen stimmberechtigten Mitglieder des Schulausschusses sind nach den Vorschriften der NKomVG über ihre Pflichten zu belehren.

 

Für die Elternschaft sind das Frau Ina Pfeiffer und ihre Vertreterin Frau Sabine Pogoda, und für die Lehrerschaft Herr Johannes Lindemann und als seine Vertreterin Frau Wiebke Hanneken.

 

Sie erhalten mit der Einladung zur ersten Sitzung des Schulausschusses in dieser Wahlperiode einen Auszug aus dem NKomVG über die ihnen gemäß dem NKomVG obliegendem Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot).

 

Der Vorsitzende nimmt die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der (anwesenden) stimmberechtigten ratsfremden Mitglieder vor.