Betreff
Finanzielle Förderung der Ganztagsgrundschulen im Schuljahr 2026/2027
Vorlage
BV/064/2026
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Zunächst gilt der Anspruch nur für den ersten Jahrgang und wird dann bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Jahrgänge ausgeweitet. Der Anspruch umfasst eine Betreuung an fünf Werktagen im Umfang von 8 Zeitstunden.

Zuständig für die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist grundsätzlich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis). Praktisch erfolgt die Ganztagsbetreuung jedoch in den Grundschulen. Träger der Grundschulen sind die Gemeinden.

Dadurch ergeben sich auf kommunaler Ebene finanzielle, personelle und organisatorische Mehrbelastungen.

Landkreis und Kommunen haben in der Kita-AG einen Lösungsvorschlag erarbeitet, um die Umsetzung zunächst in dem Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Die Eckpunkte ergeben sich aus dem beigefügten Beschlussvorschlag 110/2026 des Landkreises Leer.


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Rat beschließt, das gemeinsame Vorgehen von Landkreis und Gemeinden wie vorgeschlagen mitzutragen und den ungedeckten Lehrerstundenzusatzbedarf (25%) zur Hälfte zu übernehmen.