Betreff
Neufassung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Gemeinde in Holterfehn
Vorlage
BV/195/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung, der zum 01.01.2023 eingeführten Umsatzsteuerpflicht sowie der in der neuen Friedhofsordnung festgeschriebenen Möglichkeit, die Unterhaltungspflicht für Gräber unter bestimmten Voraussetzungen zurückgeben zu können, ist eine Neuberechnung der Gebührensätze erforderlich. Für die neuen Gebührensätze wurden die ermittelten Einsatzzeiten und Personalkosten der auf dem Friedhof eingesetzten Bediensteten zugrunde gelegt.

 

Der Entwurf der neuen Friedhofsgebührenordnung ist beigefügt. Zum Vergleich liegt die bislang geltende Friedhofsgebührenordnung ebenfalls bei.


Beschlussvorschlag:

Beratung und Empfehlung bzw. Beschlussfassung