Betreff
Zahlung Aufwandsentschädigung Einrichtung "Lesenest"
Vorlage
BV/121/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Präventionsverbund der Gemeinde Ostrhauderfehn möchte in Kooperation mit den Grundschulen Ostrhauderfehn und Holtermoor “Lesenester” einrichten.

 

Ab dem Grundschulalter spielt die Lesefähigkeit für den Lern– und Schulerfolg eine zentrale Rolle. Um erfolgreich Lesen zu lernen, benötigt jedoch mehr als jedes 6. Kind ein spezielles Förderangebot außerhalb der Schule.

Die “Hasenschule – Akademie”, Wuppertal, hat ein Bildungskonzept entwickelt, das als “Lesenest” bezeichnet wird.

 

In einem Lesenest lernen Kinder, die auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind, nach den inhaltlichen Vorgaben und einem durch die Hasenschule vorgegebenen Unterrichtskonzept mit Hilfe der Rabanus-Methode das Lesen.

 

In den Grundschulen Ostrhauderfehn und Holtermoor soll jeweils ein Lesenest mit 2 bis 3 Gruppen, welche sich 2 x pro Woche treffen, eingerichtet werden. Träger des Projektes ist der Präventionsverbund der Gemeinde Ostrhauderfehn, die Lesenester sind in den Schulen lediglich verortet.

 

Den Unterricht sollen geschulte Lesepaten*innen durchführen. Um hier eine Kontinuität und Verbindlichkeit in der Umsetzung garantieren zu können, soll eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Mindestlohnes von 12,00 €/h an die Lesepaten*innen gezahlt werden.

 

Die Kosten für die Ausbildung der Lesepaten*innen werden durch das Förderprogramm “ZukunftsMut” der “Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt” gedeckt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von

12,00 €/h für Lesepaten*innen im Rahmen des Projektes “Lesenester” des Präventionsverbundes der Gemeinde Ostrhauderfehn in Kooperation mit den Grundschulen Ostrhauderfehn und Holtermoor.