Betreff
Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG; hier: Flüchtlingsstützpunkt
Vorlage
BV/093/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden.

 

Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

 

Folgende Spende soll angenommen werden:

 

Die gemeinnützige GmbH „Ein Herz für Ostfriesland“ möchte der Gemeinde Ostrhauderfehn für die Arbeit des Flüchtlingsstützpunktes 5.000,00 € spenden.


Beschlussvorschlag:

Die Spende der “Ein Herz für Ostfriesland” GmbH für den Flüchtlingsstützpunkt der Gemeinde Ostrhauderfehn in Höhe von 5.000,00 €, soll angenommen werden.